Insgesamt neun Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz
(ots) - Am Sonntag, den 10. November 2019 fiel den Beamten der
Bundespolizei im Seehafen Rostock ein syrischer Staatsangehöriger auf. Bei
seiner Kontrolle legte er den Bundespolizisten einen syrischen Reisepass sowie
eine ungarische Aufenthaltserlaubnis vor, die nur zum Aufenthalt in Ungarn
berechtigte.
Bei dem vorgelegten Reisepass handelte es sich vermutlich um eine
Totalfälschung. Zusätzlich fanden die Beamten bei dem Mann einen ebenfalls
gefälschten syrischen Führerschein. Beide Dokumente wurden sichergestellt. Nach
Beendigung der polizeilichen Maßnahmen konnte der Syrier seine Reise in Richtung
Ungarn fortsetzen.
Zudem stellten die Beamten der Bundespolizei am vergangenen Wochenende im
Seehafen Rostock und am Hauptbahnhof Rostock weitere acht Personen fest, die
ohne erforderliche Grenzübertrittspapiere unterwegs waren bzw. ihre maximale
Aufenthaltsdauer im Schengen Gebiet überschritten hatten. Gegen die Personen aus
Mazedonien, Serbien, Kolumbien, dem Kosovo und Staatenlose leitete die
Bundespolizei Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das
Aufenthaltsgesetz ein.
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Datum: 11.11.2019 - 11:48 Uhr
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