26 Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz, 22.900 Euro beschlagnahmte Arbeitsentgelte und Sicherheitsleistungen
(ots) - Die Feststellung von 26 unerlaubt aufhältigen Personen, dazu die
Einziehung von 20.700 EUR verbotener Arbeitsentgelte und 2.200 EUR an erhobener
Sicherheitsleistung für eingeleitete Strafverfahren - dies ist das Ergebnis der
Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf vom vergangenen Wochenende (09./10. November
2019)
Die Fahnder verhinderten 17 unerlaubte Einreisen und stellten insgesamt neun
Personen fest, welche sich unerlaubt im Bundesgebiet aufhielten. In acht Fällen
erhärtete sich der Verdacht der unerlaubten Erwerbstätigkeit ohne die
erforderliche behördliche Erlaubnis.
So konnte beispielsweise am Samstag die Einreise von sieben Ukrainern (19, 19,
19, 20, 20, 21, 28) verhindert werden, die allesamt auf dem Weg zu
landwirtschaftlichen Betrieben in Bayern waren. Die vorgelegten Unterlagen für
die jeweils sechsmonatigen Praktika entsprachen nicht den Anforderungen. Weitere
Ermittlungen ergaben, dass die vorgetäuschten Praktika lediglich dazu dienen
sollten, die beabsichtigte unerlaubte Arbeitsaufnahme zu "legalisieren". Es
folgte die Zurückschiebung nach Polen, einhergehend mit einem zweijährigen
Einreise- und Aufenthaltsverbot.
Am Samstagabend wurde bei Kodersdorf zwei Georgiern (20, 24) die Weiterreise ins
Bundesgebiet untersagt. Der 20-Jährige verfügte über zu wenig Geld für seinen
geplanten Aufenthalt und hatte dazu gefälschte griechische Stempel in seinem
Reisepass, die über seine tatsächliche Aufenthaltsdauer im Schengen-Gebiet
hinwegtäuschen sollten. Der 24-Jährige hingegen hielt sich bereits 100 Tage zu
lange im Schengen-Gebiet auf.
Bei ihrer ausschließlich arbeitsbedingten Einreise scheiterten Sonntagmittag
sechs Ukrainer (26, 26, 33, 37,39,42). Vier von ihnen verfügten nicht über die
notwendigen finanziellen Mittel für einen Aufenthalt im Bundesgebiet. Ein
26-Jähriger und ein 39-Jähriger versteckten in ihrem Gepäck totalgefälschte
bulgarischen Identitätskarten mit ihren Personalien. Gegen alle sechs Personen
besteht der Verdacht der missbräuchlichen Nutzung des touristischen Reiserechts,
um einer unerlaubten Erwerbstätigkeit in Deutschland nachzugehen.
Die Georgier und auch die Ukrainer wurden nach Polen zurückgeschoben, auch hier
gilt ein zweijährigen Einreise- und Aufenthaltsverbot
Ebenfalls zwei Ukrainer (46, 49) gingen in Augsburg für drei Monate einer
Erwerbstätigkeit nach, die nicht genehmigt war. Bei den Beiden wurden
Arbeitsentgelte in Höhe von insgesamt 7.100 EUR eingezogen. Für das eingeleitete
Strafverfahren wurde bei dem 49-Jährigen darüber hinaus eine Sicherheitsleistung
in Höhe von 350 EUR einbehalten.
Nach getaner (Schwarz)Arbeit sind einem 28-Jährigen 3.400 Euro und zwei
19-Jährigen jeweils 4.500 Euro abgenommen worden. Bei dem beschlagnahmten Geld
handelte es sich ebenfalls um illegal erlangten Arbeitslohn. Die vier Männer
hatten an verschiedenen Orten im Bundesgebiet unerlaubt gearbeitet.
In diesen Fällen entscheidet die zuständige Ausländerbehörde Görlitz am Montag
den 11. November 2019 über eine mögliche Ausweisung und damit verbundener
Einreisesperren.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Ralf Zumbrägel
Telefon: 0 35 81 - 3 62 67 21
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse(at)polizei.bund.de
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Datum: 11.11.2019 - 14:53 Uhr
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