Verdacht auf Tierköder in Vahrenwald
(ots) -
Binnen weniger Tage hat sich ein zweiter Verdachtsfall auf Köder in Hannover
ereignet. Eine 26-Jährige hat am Montagnachmittag, 11.11.2019, einen
vermeintlichen Köder auf einer Grünfläche an der Philipsbornstraße gefunden und
diesen der Polizei übergeben.
Nach bisherigen Erkenntnissen war die Hannoveranerin gegen 15:45 Uhr mit ihrem
Hund an der Philipsbornstraße unterwegs. Im weiteren Verlauf wurde sie darauf
aufmerksam, dass der Vierbeiner versuchte, etwas zu fressen. Die 26-Jährige zog
ein Schinkenstück aus dem Maul ihres Haustieres. In diesem Schinkenstück war
eine Paste eingebracht. Offenbar hatte ein Unbekannter das Fleischstück
präpariert und an der Grünfläche ausgelegt. Insgesamt konnten drei Stücke
sichergestellt werden. Diese werden zur weiteren Untersuchung an das
Veterinäramt Hannover geschickt.
Die Polizei warnt deshalb die hannoverschen Hundebesitzer vor Tierködern.
Hinweise zu verdächtigen Personen nimmt in diesem Fall das Polizeikommissariat
Nordstadt unter der Rufnummer 0511 109-3117 entgegen. /has, schw
Unsere Warnmeldung vom vergangenen Sonntag, 10.11.2019, finden Sie hier:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/66841/4435747
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Hannover
Pressestelle
Philipp Hasse
Telefon: 0511 109-1042
E-Mail: pressestelle(at)pd-h.polizei.niedersachsen.de
http://www.pd-h.polizei-nds.de/startseite/
Original-Content von: Polizeidirektion Hannover, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 12.11.2019 - 09:33 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2245154
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-H
Stadt:
Hannover
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Verdacht auf Tierköder in Vahrenwald"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion Hannover (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).