Radfahrer wollte nicht absteigen
(ots) - Am Nachmittag des 11.11.2019 liefen zwei
Außendienstmitarbeiter des Bürger- und Ordnungsamtes durch die
Bürgermeister-Smidt-Straße (Fußgängerzone). Nördlich der
Bürgermeister-Smidt-Gedächtniskirche kam den Männern gegen 15.00 Uhr ein
betrunkener Radfahrer entgegen. Da der Radfahrer keine Anstalten machte von
seinem Fahrrad abzusteigen, wollten ihn die Kontrolleure anhalten und zum
Schieben auffordern.
"Ihr könnt mich mal..."
Doch statt seine Geschwindigkeit zu verringern, trat der Radfahrer noch einmal
ordentlich in die Pedale und wollte zwischen den Ordnungshütern hindurchfahren.
Schimpfend, mit einer Hand am Lenker, in der anderen Hand eine Flasche Wodka,
kam der offensichtlich Betrunkene dabei zunächst ins Straucheln und dann zu
Fall. Die Flasche ging dabei zu Bruch und der 35-Jährige verletzte sich beim
Sturz leicht an der Hand. Besorgte Passanten alarmierten die Polizei. Die
Beamten unterstützen ihre Kollegen schnell. Ein Atem-Alkoholtest ergab einen
Wert, der oberhalb von 2 Promille lag. Daher wurde eine Blutprobenentnahme beim
Radfahrer angeordnet und der Mann wurde festgenommen. Ihn erwartet nun eine
Strafanzeige gem. §316 StGB Trunkenheit im Verkehr.
Rückfragen bitte an:
Polizei Bremerhaven
Ralf Spörhase
Telefon: 0471/ 953 - 1403
E-Mail: r.spoerhase(at)polizei.bremerhaven.de
https://www.polizei.bremerhaven.de/
Original-Content von: Polizei Bremerhaven, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 12.11.2019 - 10:06 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2245199
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-Bremerhaven
Stadt:
Bremerhaven
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Radfahrer wollte nicht absteigen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Bremerhaven (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).