Südhessen: Wenig Beanstandungen bei Alkoholkontrollen von Brummifahrern
(ots) - Insgesamt 149 Brummifahrer stoppten Beamte der
Polizeiautobahnstation Südhessen, unterstützt von Kollegen der Hessischen
Bereitschaftspolizei, am Montag (11.11.), in der Zeit zwischen 5.00 und 12.00
Uhr, auf den Autobahnen in Südhessen, insbesondere rund um Darmstadt.
50 deutsche Lastwagenfahrer sowie 99 Wagenlenker aus dem Ausland wurden hierbei
genauer unter die Lupe genommen. Ein deutscher Fahrer steuerte seinen Sattelzug
gegen 6.15 Uhr, auf der A 5 bei Mörfelden-Walldorf, unter dem Einfluss von
Drogen und wurde daraufhin vorläufig festgenommen. Er musste eine Blutentnahme
über sich ergehen lassen. Den Mann erwartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen
Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Vier Fahrer von Lastwagen aus benachbarten EU-Ländern wiesen bei den
Atemalkoholtests Werte von 0,14 bis 0,42 Promille auf und lagen somit nicht im
rechtlich relevanten Bereich. Sie konnten ihre Fahrten jeweils fortsetzen. Alle
anderen überprüften Brummifahrer saßen, wie es sich gehört, nüchtern hinterm
Lenkrad. Eine Bilanz, die von den Polizisten sehr wohlwollend aufgenommen wurde.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Südhessen
Pressestelle
Klappacher Straße 145
64285 Darmstadt
Bernd Hochstädter
Telefon: 06151/969-2423 o. Mobil: 0172 / 3097857
Fax: 06151/969-2405
E-Mail: pressestelle.ppsh(at)polizei.hessen.de
Original-Content von: Polizeipräsidium Südhessen, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 12.11.2019 - 11:29 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2245319
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-DA
Stadt:
Südhessen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Südhessen: Wenig Beanstandungen bei Alkoholkontrollen von Brummifahrern"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).