Zollanmeldung vergeigt
(ots) -
Während einer zollrechtlichen Kontrolle der Fahrgäste in einem aus der Schweiz
kommenden ICE auf Höhe Weil am Rhein-Haltingen traf ein Kontrollteam des
Hauptzollamts Lörrach auf eine 33jährige Frankfurterin, die neben persönlichem
Gepäck zwei Geigen und vier Geigenbögen bei sich hatte. Auf die Herkunft der
Geigen angesprochen gab sie an, eine Geige mit zwei Bögen in Frankreich gekauft
zu haben, die zweite Geige, ebenfalls mit Zubehör, habe sie in Norwegen
erworben. Den Wert beider Instrumente gab sie mit jeweils 12.000 Euro an. Erst
nach diversen Telefonaten konnte die Frau den Kaufnachweis für die französische
Geige vorlegen, die zweite Geige und zwei Geigenbögen hatte sie nachweislich in
einem Drittland erworben und hätte alles schon bei der ersten Einreise in die EU
zur Zollabfertigung anmelden müssen. Dies hatte sie aber bislang unterlassen.
Wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen Zollbestimmungen und die
Abgabenordnung wurde gegen die Frau ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die
Einfuhrabgaben beliefen sich auf eine Summe von rund 3.300 Euro. Nach
Entrichtung des Betrags konnte sie mit allen Musikinstrumenten die weitere
Heimreise antreten. Der Ausgang des Ermittlungsverfahrens steht noch aus.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Lörrach
Pressesprecherin
Antje Bendel
Telefon: 07621-170-2200
E-Mail: presse.hza-loerrach(at)zoll.bund.de
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Datum: 13.11.2019 - 09:02 Uhr
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