360 Tagessätze für Gastronomen: schwarz serviert auf weißen Tellern
(ots) - 
Zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.800 Euro verurteilte das Amtsgericht Nürnberg
einen Gastronomen aus dem Landkreis Fürth wegen Vorenthaltens und Veruntreuens 
von Arbeitsentgelt und der Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche 
Erlaubnis.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Nürnberg hatte ermittelt, 
dass der 46 - Jährige zwei Servicekräfte über mehrere Monate hinweg 
beschäftigte, ohne diese überhaupt oder in richtiger Höhe zur Sozialversicherung
angemeldet zu haben. Zudem konnte dem Mann zum wiederholten Male die 
Beschäftigung von drei Arbeitskräften nachgewiesen werden, die nicht über einen 
Aufenthaltstitel verfügten, der zur Ausübung einer Beschäftigung berechtigt.
Der Angeklagte wurde zu 360 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt. Zudem werden von 
dem Gastronomen auch die ausstehenden Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 
rund 4.500 Euro nachgefordert. Das Urteil ist rechtskräftig.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Nürnberg
Pressesprecherin
Simone Tatay
Telefon: 0911-9463-1154
E-Mail: presse.hza-nuernberg(at)zoll.bund.de
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Datum: 13.11.2019 - 11:14 Uhr
Sprache: Deutsch
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