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Ermittlungserfolg gegen organisierte Formen von Schwarzarbeit; mutmaßlicher Schaden im Millionenbereich aufgedeckt

ID: 2246265

(ots) - Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt gegen 16 männliche und 1
weibliche Beschuldigte im Alter von 25 bis 61 Jahren ein Ermittlungsverfahren
wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie
des Betrugs beziehungsweise der Beihilfe hierzu.

Gegen die beiden Haupttäter, einen 41 Jahre alten serbischen Staatsangehörigen,
und dessen Bruder, einen 33 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen, besteht der
Verdacht, sie hätten mittels Nutzung sogenannter Servicefirmen und
Abdeckrechnungen Sozialversicherungsbeiträge und Beiträge zur SOKA-BAU (Urlaubs-
und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft, Zusatzversorgungskasse des
Baugewerbes AG) in Höhe von mehreren Millionen Euro hinterzogen. Hierzu sollen
die beiden Haupttäter mehrere Scheinfirmen (Servicefirmen) genutzt haben, die
Rechnungen für nie geleistete Arbeiten ausgestellt haben. Die beiden Brüder
sollen diese Rechnungen bezahlt und die Rechnungsbeträge sodann abzüglich einer
Provision in bar zurückerhalten haben. Hierdurch sollen die Haupttäter in ihren
Firmen "Schwarzgeld" erzeugt haben, mit dem dann nicht zur Sozialversicherung
angemeldete Schwarzarbeiter bezahlt worden sein sollen.

Bei 15 weiteren Beschuldigten, sieben serbischen, einem türkischen, drei
slowenischen und vier deutschen Staatsangehörigen, handelt es sich um die
Geschäftsführer dieser Schein- bzw. Servicefirmen. Gegen sie besteht der
Verdacht, als Betreiber mehrerer Servicefirmen die Abdeckrechnungen erstellt zu
haben. Nach den bislang durchgeführten Ermittlungen besteht der Verdacht eines
noch nicht genau bestimmbaren Gesamtschadens unter anderem an Sozialabgaben von
mehreren Millionen EUR.

In dem Verfahren haben in den frühen Morgenstunden des 13.11.2019 ca. 250
Einsatzkräfte des Zolls unter Federführung des Hauptzollamts Koblenz in
Zusammenarbeit mit der Steuerfahndung Koblenz und Kräften der Landespolizei




umfangreiche Durchsuchungen durchgeführt. Durchsucht wurden insgesamt 46
Wohnungen und Geschäftsräume, die schwerpunktmäßig in Rheinland-Pfalz und in
Hessen lagen.

Es konnten umfangreiche Beweismittel sichergestellt werden. Außerdem wurden
vorläufige vermögensabschöpfende Maßnahmen ergriffen, für die auch
Bargeldspürhunde des Polizeipräsidiums Koblenz und des Hauptzollamts Frankfurt
am Main Flughafen eingesetzt wurden.

Gegen drei Beschuldigte wurden Haftbefehle des Amtsgerichts Koblenz vollstreckt.
Diese drei Beschuldigten wurden im Verlauf des Vormittags dem zuständigen
Ermittlungsrichter vorgeführt und befinden sich bereits in Untersuchungshaft.

Die Auswertung der erhobenen Beweismittel wird noch einige Zeit in Anspruch
nehmen.

Rechtliche Hinweise:

Gemäß § 266a StGB macht sich wegen Sozialabgabenhinterziehung strafbar, wer als
Arbeitgeber der für den Einzug der Beiträge zuständigen Stelle über
sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige
Angaben macht oder die für den Einzug der Beiträge zuständige Stelle
pflichtwidrig über sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen in
Unkenntnis lässt und dadurch dieser Stelle vom Arbeitgeber zu tragende Beiträge
zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob
Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält. Das Delikt ist mit Geldstrafe oder
Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen von sechs Monaten bis
zu zehn Jahren Freiheitsstrafe bedroht.

Gemäß § 263 StGB macht sich wegen Betruges strafbar, wer in der Absicht, sich
oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das
Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher
oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt
oder unterhält. Auch der Betrug ist mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu
fünf Jahren, in schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu
zehn Jahren bedroht.

Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen aufzunehmen, sofern ihr zureichende
tatsächliche Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass eine verfolgbare Straftat
begangen worden ist. Ein Haftbefehl wird erlassen, wenn gegen einen
Beschuldigten ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund bestehen. Der
Haftbefehl dient allein der ordnungsgemäßen Durchführung des
staatsanwaltschaftlichen und, sofern es zur Anklageerhebung kommt, des
gerichtlichen Verfahrens. Weder die Aufnahme von Ermittlungen noch der Erlass
eines Haftbefehls bedeuten mithin, dass gegen den Verhafteten bereits ein
Tatnachweis geführt ist oder zu führen sein wird. Für alle Beschuldigten gilt
weiterhin die Unschuldsvermutung.



Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Koblenz
Pressesprecher
Thomas Molitor
Telefon: 0261 - 98376 1300
E-Mail: presse.hza-koblenz(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Koblenz, übermittelt durch news aktuell

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drucken  als PDF  an Freund senden   Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden vom 13.11.2019  Ibbenbüren, Einbruch am Dienstag
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 13.11.2019 - 13:55 Uhr
Sprache: Deutsch
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