Lebensgefahr: Frau sitzt unbekümmert an Bahnsteigkante und lässt Beine ins Gleis baumeln
(ots) - Am Mittwoch, den 13. November 2019 bemerkte eine Streife der
Bundespolizei gegen 21.00 Uhr auf dem Bahnsteig 1 des Bahnhofes Halberstadt eine
Frau. Sie saß an der Bahnsteigkante und ließ ihre Beine ins Gleis baumeln. Die
Bundespolizisten sprachen die Frau sofort an und entfernten sie aus dem
Gefahrenbereich. Die 36-Jährige gab an, nicht gewusst zu haben, dass dort Züge
fahren. Zudem war der Deutschen in keinster Weise bewusst, dass sie sich mit
ihrem Handeln in akute Lebensgefahr begeben hatte. Die Bundespolizisten wiesen
sie eindringlich auf die Gefahren hin, denen sie sich arglos ausgesetzt hatte:
So geht von den vorbeifahrenden Zügen eine enorme Sogwirkung aus, die zu
gravierenden, wenn nicht sogar tödlichen Unfällen führen können. Außerdem können
die Züge Hindernissen nicht ausweichen. Ein 1200 Tonnen schwerer Zug mit 100
Stundenkilometern hat einen Bremsweg von über 1000 Metern. Die Frau wurde durch
die Bundespolizisten intensiv belehrt und verwarnt.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Telefon: +49 (0) 391-56549-505
Mobil: +49 (0) 152 / 04617860
E-Mail: bpoli.magdeburg.oea(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Twitter: (at)bpol_pir
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Magdeburg, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 14.11.2019 - 14:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2247036
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOLI MD
Stadt:
Halberstadt
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Lebensgefahr: Frau sitzt unbekümmert an Bahnsteigkante und lässt Beine ins Gleis baumeln"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Magdeburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).