Bauunternehmer wegen Schwarzarbeit verurteilt
(ots) -
Zwölf Monate Freiheitsstrafe und Anordnung der Einziehung nicht abgeführter
Sozialversicherungsbeträge in Höhe von mehr als 19.000 Euro, so lautete das
Urteil des Amtsgerichts Rosenheim gegen einen 35-jährigen Bauunternehmer aus
Rosenheim.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte über einen Zeitraum von
16 Monaten seine Beschäftigten entgegen der gesetzlichen Verpflichtung nicht zur
Sozialversicherung angemeldet hatte.
Zollbeamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Rosenheim hatten
bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten in sämtlichen Zimmern
zahlreiche lose Blätter mit Firmenaufzeichnungen gefunden. Durch die mühselige
Sortierung und Auswertung der Unterlagen sowie weitere Ermittlungen konnte
nachgewiesen werden, dass zwischen Juli 2016 und Oktober 2017 vier namentlich
bekannte und mehrere unbekannte Arbeitnehmer bei der Firma schwarz beschäftigt
wurden. Insgesamt konnten die Zöllner dem Angeklagten in vierzehn
tatmehrheitlichen Fällen Sozialversicherungsbetrug in Höhe von über 19.000 Euro
nachweisen.
Diese sogenannten Taterträge sind laut Gerichtsurteil sofort beim Angeklagten
einzuziehen, sobald er über ein pfändbares Einkommen oder entsprechendes
Vermögen verfügt. Die einjährige Haftstrafe hingegen konnte wegen des
Geständnisses des Angeklagten zur Bewährung ausgesetzt werden. Das Urteil ist
bereits rechtskräftig.
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Datum: 14.11.2019 - 15:53 Uhr
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