Zoll stellt Firmenvermögen von Hamburger Logistikunternehmen sicher/
Zoll durchsucht Firmengelände
(ots) -
In den Morgenstunden des 14.11.2019 haben Zöllnerinnen und Zöllner der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit zusammen mit der Hamburger Polizei und der
Steuerfahndung die Geschäftsräume eines Logistikunternehmens in Hamburg und
Schwerin durchsucht.
Die Polizei vollstreckte einen Haftbefehl gegen den Geschäftsführer der Firma,
der sich widerstandslos festnehmen ließ. Er wurde dem Haftrichter vorgeführt.
Der Zoll und die Steuerfahndung stellten in Absprache mit der Staatsanwaltschaft
Hamburg in den Räumlichkeiten Vermögenswerte in fünfstelliger Höhe sicher. Es
wurden im Rahmen des Vermögensarrestes ein PKW, 31.000 EUR Bargeld, eine
hochpreisige Armbanduhr sowie zwei wertvolle Füller beschlagnahmt.
Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wird der Firma vorgeworfen, 2960
Beschäftigte eingesetzt zu haben, ohne die erforderlichen Steuern und
Sozialversicherungsabgaben an die entsprechenden Einzugsstellen abzuführen. Es
ist dadurch ein voraussichtlicher Schaden in Höhe von 8,5 Millionen Euro
entstanden. Alleine die Deutsche Rentenversicherung Bund sollen laut
Ermittlungen des Zolls über sechs Millionen Euro Abgaben vorenthalten worden
sein. Die Sicherstellung des Firmenvermögens erging gem. § 73 ff Strafgesetzbuch
und dient der Sicherung für die Rückzahlungen der hinterzogenen Steuern und
Abgaben.
Die Ermittlungen werden von der Staatsanwaltschaft Hamburg weitergeführt.
Information:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 73 Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern
(1) Hat der Täter oder Teilnehmer durch eine rechtswidrige Tat oder für sie
etwas erlangt, so ordnet das Gericht dessen Einziehung an. (2) Hat der Täter
oder Teilnehmer Nutzungen aus dem Erlangten gezogen, so ordnet das Ge-richt auch
deren Einziehung an. (3) Das Gericht kann auch die Einziehung der Gegenstände
anordnen, die der Täter oder Teilnehmer erworben hat 1. durch Veräußerung des
Erlangten oder als Ersatz für dessen Zerstörung, Beschädi-gung oder Entziehung
oder 2. auf Grund eines erlangten Rechts.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Hamburg
-Öffentlichkeitsarbeit-
Kristina Severon
Telefon: 040/ 426206-183
E-Mail: presse.hza-hamburg-stadt(at)zoll.bund.de
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Datum: 15.11.2019 - 08:00 Uhr
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