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Polizei, Jugendamt, Ordnungsamt führen gemeinsam Jugendschutzkontrollen mit dem Zoll in Koblenz durch.

Testkäufer fördern erneut Verstöße zu Tage

ID: 2247536

(ots) - Bei Jugendschutzkontrollen in Koblenz fielen 11 von 34
Verkaufsstellen durch. Dort konnten minderjährige Testkäufer Alkohol, Tabak und
DVDs erwerben, obwohl deren Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten ist.
Auch der Zoll wurde fündig. Beamte des Hauptzollamtes Koblenz ermitteln in
insgesamt 10 Fällen wegen Schwarzarbeit, Sozialleistungsbetrug und
Steuerhinterziehung.

Am 08.11.2019 haben Polizeibeamte des Gemeinsamen Sachgebietes Jugend (GSGJ),
der Bundespolizei, des Jugendamtes und Mitarbeiter des Ordnungsamtes bereits zum
dritten Mal gemeinsame Jugendschutzkontrollen in Koblenz durchgeführt.

Mit drei Teams wurden in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr insgesamt 34
Supermärkte, Elektromärkte, Einzelhandelsgeschäfte Shisha-Bars, Shisha-Shops und
Kioske aufgesucht um sog. Testkäufe durchzuführen.

Die minderjährigen Testkäufer wurden allesamt von der Höheren Berufsfachschule
Polizei und Verwaltung in Lahnstein rekrutiert und im Vorfeld auf ihren
"Einsatz" vorbereitet. Sie müssen u.a. wissen, dass sie die Verkäufer nicht
durch erhebliches Drängen zum Gesetzesverstoß verleiten dürfen. Das war in 11
von 34 Fällen auch gar nicht notwendig, weil die betreffenden Verkäufer
bereitwillig Alkohol, Zigaretten und DVDs mit Altersbeschränkung an die noch
minderjährigen Polizisten in spe abgaben. Und das, obwohl überall entsprechende
Jugendschutzhinweise im Bereich der Kassen angebracht und die Kassensysteme
nahezu flächendeckend mit akustischen oder visuellen Warnsignalen ausgestattet
waren.

Besonders gravierend: In mehreren Fällen ließen sich Verkäufer die Ausweise
vorzeigen, gaben aber dennoch Alkohol und Zigaretten an die minderjährigen
Testkäufer ab. Dabei sind die gesetzlichen Vorgaben klar: kein Alkohol an
Jugendliche unter 16 Jahren, kein Branntwein und keine Zigaretten an Jugendliche




unter 18 Jahren. Verstöße ziehen Ordnungswidrigkeitenverfahren nach sich und
können im Höchstfall mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Zum Kontrollergebnis gehört aber auch, dass sich 23 von 34 Verkäufern korrekt
verhielten. Ihnen wurde im Nachgang zum Testkauf ein positives Feedback für
vorbildliches Verhalten gegeben. Damit scheint der erhöhte Kontrolldruck Wirkung
zu zeigen. Wurden zuletzt in jedem zweiten Geschäft verbotswidrig Alkohol und
Tabak verkauft, konnten solche Verstöße jetzt nur noch in jedem dritten Geschäft
festgestellt werden. Die beteiligten Institutionen sind sich aber darüber
einig, dass dieser Erfolg für einen effektiven Jugendschutz (noch) nicht
ausreicht. Die gemeinsamen Jugendschutzkontrollen von Polizei, Jugendamt und
Ordnungsamt unter Beteiligung des Zolls werden daher auch zukünftig fortgeführt.



Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Koblenz
Gemeinsames Sachgebiet Jugend

Telefon: 0261-103-1313
E-Mail: ppkoblenz.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.koblenz

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
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Datum: 15.11.2019 - 11:31 Uhr
Sprache: Deutsch
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