Festnahme abgewendet
(ots) - Durch Bezahlung von 265 Euro konnte ein 43-Jähriger
seine Festnahme abwenden.
Bei der Überprüfung eines 43-Jährigen, am Donnerstagnachmittag (14. November
2019) in Bad Muskau stellten Kräfte der Bundespolizei einen offenen Haftbefehl
fest. Wegen Vorsätzlicher Trunkenheit im Straßenverkehrs war der polnische
Staatsangehörige zu einer Geldstrafe in Höhe von 265 Euro verurteilt worden.
Da er den Betrag bisher nicht bezahlt hatte wurde er durch die
Staatsanwaltschaft Duisburg zur Festnahme ausgeschrieben, ihm drohten 30 Tage
Ersatzfreiheitsstrafe.
Da er die geforderte Geldstrafe nun beglich, blieb ihm die Festnahme erspart und
er konnte im Anschluss seine Reise fortsetzen.
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Ralf Zumbrägel
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Datum: 15.11.2019 - 12:35 Uhr
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