Verstoß gegen das Waffengesetz
(ots) - Ein Mann (36) aus Mechernich führte am Donnerstagabend
(21.30 Uhr) eine Schreckschusswaffe mit sich, ohne aber im Besitz des
erforderlichen kleinen Waffenscheins zu sein.
Der Mann fiel bei einer Personenkontrolle im Bereich des Güterbahnhofs in
Euskirchen auf.
Die Polizeibeamten stellten zudem eine kleinere Menge Amphetamin fest. Zudem war
der Führerschein des Mannes zur Sicherstellung ausgeschrieben.
Entsprechende Strafverfahren wurden eingeleitet.
Weitere Hinweise zum kleinen Waffenschein zum Führen von Schreckschuss-, Gas-
und Signalwaffen, finden Sie hier: https://polizei.nrw/artikel/kleiner-waffensch
ein-zum-fuehren-von-schreckschuss-gas-und-signalwaffen
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Datum: 15.11.2019 - 12:30 Uhr
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