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Festnahme wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" u.a.

ID: 2248057

(ots) - Die Bundesanwaltschaft hat am gestrigen Abend (15. November
2019) die

deutsche Staatsangehörige Nasim A. nach ihrer Wiedereinreise in die
Bundesrepublik Deutschland durch Beamte des Hessischen Landeskriminalamts
festnehmen lassen.

Die Beschuldigte ist der Mitglied¬schaft in einer terroristischen Vereinigung im
Aus¬land (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) in
drei Fällen dringend verdächtig, wobei ihr in einem dieser Fälle zugleich ein
Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 22a Abs. 1 Nr. 6 KrWaffKontrG)
und in einem weiteren dieser Fälle auch ein Kriegsverbrechen gegen das Eigentum
und sonstige Rechte (§ 9 Abs. 1 VStGB) vorgeworfen werden.

Der Beschuldigten wird im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Nasim A. reiste Ende des Jahres 2014 nach Syrien, um dort im Herrschaftsgebiet
der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" zu leben.
Spätestens Anfang 2015 heiratete sie nach islamischem Ritus einen IS-Kämpfer,
mit dem sie in den Irak zog. Dort hielten sich die Beschuldigte und ihr Ehemann
im Zeitraum von 2015 bis 2016 in der Stadt Tall Afar auf und bewohnten
währenddessen jedenfalls ein ihnen vom "IS" zur Verfügung gestelltes Haus. Das
Wohnhaus hatte der "IS" unter seine Verwaltung gestellt, nachdem die
rechtmäßigen Bewohner entweder vor der Terrororganisation geflohen oder von ihr
vertrieben, inhaftiert oder getötet worden waren. Die Beschuldigte verrichtete
den Haushalt, damit ihr Ehemann uneingeschränkt der terroristischen Vereinigung
zur Verfügung stehen konnte. Für diese Tätigkeit erhielt Nasim A. auch
Geldzahlungen vom "IS", jedenfalls in Höhe von 100 US-Dollar monatlich. Während
ihres dortigen Aufenthaltes war die Beschuldigte außerdem im Besitz eines
vollautomatischen Gewehrs vom Typ "Kalaschnikow" und führte dieses auch mit




sich, wenn sie das Haus verließ.

Später siedelte Nasim A. mit ihrem Ehemann nach Syrien um, wo sie sich wiederum
- wie vom "IS" vorgesehen - um die Haushaltsführung und die Belange der Familie
kümmerte. Anfang des Jahres 2019 wurde die Beschuldigte von kurdischen
Sicherheitskräften in Gewahrsam genommen und in das Camp "Al Hawl" gebracht.

Die Beschuldigte wird heute dem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof
vorgeführt, der über den Erlass eines Haftbefehls und den Vollzug der
Untersuchungshaft entscheiden wird.





Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Markus Schmitt
Staatsanwalt beim BGH
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: 0721 8191-4100
Fax: 0721 8191-8492
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Datum: 16.11.2019 - 09:22 Uhr
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