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Wochenende des unerlaubten Aufenthalts

ID: 2249004

(ots) - Am vergangenen Wochenende wurden durch Beamte der
Bundespolizei Ebersbach mehrere unerlaubt eingereiste bzw. aufhältige Ukrainer
festgestellt. Der erste Fall kam am 16. November 2019 in Zittau ans Licht, als
durch eine Streife der Gemeinsamen Einsatzgruppe Oberlausitz ein ukrainischer
Kleintransporter angehalten und kontrolliert wurde. Die Insassen, drei
ukrainische Männer im Alter von 19, 28 und 38 Jahren gaben an, sich zu
touristischen Zwecken in Deutschland aufgehalten zu haben. Wo sie genau waren,
wussten sie allerdings nicht. Die Nachschau in den mitgeführten Sachen brachte
dann einen ganz anderen Aufenthaltsanlass ans Licht - sie haben unerlaubt in
Deutschland gearbeitet. Die dafür erforderlichen Dokumente konnten sie nicht
vorweisen. Gegen alle drei wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Ebenfalls am 16. November 2019 wurde ein ukrainischer Reisebus in Bautzen
kontrolliert. Auffällig hierbei waren ein 32-jähriger und eine 35-jährige
Ukrainerin. Der junge Mann gab auf Befragen an, dass er in den letzten drei
Monaten in Deutschland gearbeitet hat, ohne die erforderlichen Dokumente zu
besitzen. Somit war sofort klar, dass er sich unerlaubt in Deutschland
aufgehalten hat. Den Arbeitslohn in Höhe von 4.700,00 EUR führte er mit sich.
Davon wurden 4.200,00 EUR beschlagnahmt und ein Ermittlungsverfahren wurde
eingeleitet. Auch die Hintermänner der unerlaubten Arbeitsaufnahme hat die
Bundespolizei im Blick. Die junge Frau gab an, sich in Belgien aufgehalten zu
haben.

Beweise dafür konnte sie nicht vorlegen, es wurden allerdings Hinweise gefunden,
dass sie ebenfalls unerlaubt in Deutschland gearbeitet hat. Auch hier
beschlagnahmte die Bundespolizei insgesamt 700,00 EUR illegal erworbener
Arbeitslohn und leitete ein Ermittlungsverfahren ein.

Der dritte Fall des Wochenendes ereignete sich am 18. November 2019 gegen 02:45




Uhr in Bautzen. Hier geriet ein polnischer Reisebus in die Polizeikontrolle. Bei
einem im Bus sitzenden 37-jährigen Ukrainer stellte sich heraus, dass das
litauische Visum in seinem Reisepass abgelaufen war. Somit hätte er vor Ablauf
des Visums ausreisen und dann wieder neu einreisen müssen, um sich erlaubt in
Deutschland aufzuhalten. Das war nicht sein einziges Problem, denn bei der
Nachschau im mitgeführten Gepäck wurden auch hier Anhaltspunkte gefunden, welche
auf eine unerlaubte Arbeitsaufnahme schließen lassen. Auch in diesem Fall wurde
ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.



Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ebersbach
Pressesprecher
Ronny Probst
Telefon: 0 35 86 - 7 60 22 45
E-Mail: bpoli.ebersbach.oea(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de

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Datum: 18.11.2019 - 11:45 Uhr
Sprache: Deutsch
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Stadt:

Zittau / Bautzen



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