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Bundespolizei vollstreckt gleich zwei Haftbefehle und findet Drogen

ID: 2249074

(ots) - Am Samstag, den 16. November 2019 waren Bundespolizisten im Rahmen
einer Zugstreife in einer S-Bahn auf der Strecke Halle Hauptbahnhof - Halle
Nietleben eingesetzt. Gegen 14:55 Uhr betrat ein 33-Jähriger die Bahn und wollte
nach Erblicken der Bundespolizisten direkt den Zug wieder verlassen. Die
eingesetzten Beamten sprachen den Mann an und kontrollierten ihn. Die
anschließende Überprüfung seiner Personalien in den Datenbeständen der Polizei
brachte einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Halle zum
Vorschein. So wurde er wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln vom
Amtsgericht Halle im Dezember 2018 zu einer Geldstrafe von 250 Euro oder einer
Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen verurteilt. Der Verurteilte hatte sich auf
die ergangene Ladung zum Strafantritt nicht gestellt und zahlte auch nicht die
geforderte Geldstrafe. Demnach erging der Haftbefehl im Juli dieses Jahres. Der
Deutsche wurde durch die Bundespolizisten festgenommen und der Haftbefehl
eröffnet. Weiterhin stellten die Beamten auch circa zwei Gramm vermutlich
Cannabis bei dem Mann fest und anschließend sicher. Er erhält eine erneute
Strafanzeige wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln, konnte jedoch
nach Zahlung der offenen 250 Euro die Wache der Bundespolizei als freier Mann
wieder verlassen. Ein 29-Jähriger hatte am Sonntag, den 17. November 2019
weniger Glück. Bundespolizisten kontrollierten ihn gegen 08:30 Uhr auf dem
Hallenser Hauptbahnhof. Bei dem Abgleich seiner Personalien in den
Fahndungsbeständen der Polizei stellten die Beamten einen
Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Halle fest. Der 29-Jährige wurde
im August 2018 vom Amtsgericht Halle wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr
zu 45 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe oder 675 Euro Geldstrafe verurteilt. Lediglich
30 Euro seiner Strafe beglich der Deutsche, daraufhin erstellte die




Staatsanwaltschaft den Vollstreckungshaftbefehl. Die Bundespolizisten nahmen den
Mann fest und eröffneten ihm den Haftbefehl. Da er auch am gestrigen Tag die
noch offenen 645 Euro nicht aufbringen konnte, wurde er in die
Justizvollzugsanstalt Halle gebracht. Sollte er die Geldstrafe nicht begleichen
können, wird er die nächsten 43 Tage im Gefängnis bleiben.



Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Telefon: +49 (0) 391-56549-505
Mobil: +49 (0) 152 / 04617860
E-Mail: bpoli.magdeburg.oea(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Twitter: (at)bpol_pir

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Datum: 18.11.2019 - 12:30 Uhr
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