Pärchen mit Haftbefehlen gesucht - Mann möchte seiner Frau behilflich sein, wird aber selbst gesucht
(ots) - Am Sonntag, den 17. November 2019 vollstreckte das
Bundespolizeirevier Halle insgesamt gleich drei Haftbefehle gegen eine
34-jährige Frau und ihren 29-jährigen Freund. Gegen 09:15 Uhr kontrollierte eine
Streife der Bundespolizei die Frau auf dem Hauptbahnhof in Halle. Die sich
anschließende fahndungsmäßige Überprüfung ihrer Personalien im Datenbestand der
Polizei ergab zwei Vollstreckungshaftbefehle der Staatsanwaltschaft Halle vom
November dieses Jahres. Demnach verurteilte sie das Amtsgericht Halle im
September 2018 wegen Hehlerei zu einer Geldstrafe von 600 Euro oder einer
Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen. Die Deutsche zahlte lediglich einen Teil der
geforderten Geldstrafe und somit erging der erste Haftbefehl. Wegen Betrugs in
drei Fällen wurde sie von selbigem Amtsgericht im März 2019 zu einer Geldstrafe
von 2070 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen verurteilt. Sie
zahlte weder die Geldstrafe, noch stellte sie sich dem Strafantritt, daraufhin
folgte der Haftbefehl Nummer zwei. Die Bundespolizisten nahmen die Frau fest und
eröffneten ihr die Haftbefehle. Ihr Lebensgefährte wurde verständigt. Der
29-Jährige wollte die Strafe seiner Freundin zahlen und erschien gegen 10:15 Uhr
auf dem Bundespolizeirevier in Halle. Bei der Überprüfung seiner Personalien in
den Fahndungsbeständen der Polizei stellte sich jedoch heraus, dass auch gegen
ihn ein Vollstreckungshaftbefehl vorlag. So suchte die Staatsanwaltschaft Halle
auch nach dem Mann. Wegen versuchter Nötigung wurde er im März 2018 vom
Amtsgericht Halle zu einer Geldstrafe von 250 Euro oder einer
Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen verurteilt. Auch er stellte sich nicht dem
Strafantritt und zahlte nur lediglich einen Teil der Geldstrafe. Folglich wurde
ein Vollstreckungshaftbefehl gegen ihn erstellt. Jedoch hatte er weder für seine
Freundin genug Geld mit, noch für seine eigene Strafzahlung und so bat er einen
Freund zumindest seine eigene Strafe zu begleichen. Was dieser auch tat und dem
29-jährigen Malier damit noch 22 ausstehende Hafttage ersparte. Aber auch dieser
Freund wurde gesucht. Wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz ersuchte die
Staatsanwaltschaft Lörrach den Aufenthaltsort/Wohnanschrift des 21-Jährigen aus
Guinea-Bissau. Die betroffene Staatsanwaltschaft wurde durch die Bundespolizei
dementsprechend unterrichtet. Nach Zahlung der Strafe für seinen Freund wurde
dieser von der Dienststelle entlassen und konnte seinen Weg als freier Mann
fortsetzen. Seine Freundin jedoch wurde durch die Bundespolizei in die
Justizvollzugsanstalt Halle gebracht. Sollte sie die Geldstrafen nicht bezahlen
können, wird sie die nächsten 116 Tage im Gefängnis bleiben.
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Datum: 18.11.2019 - 12:35 Uhr
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