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Stadtlohn - Nachtrag zu: Zwei Personen nach Bränden überprüft

ID: 2249347

(ots) - Einer der beiden überprüften 17-jährigen Jugendlichen aus
Stadtlohn ist umfassend geständig. Demnach legten die beiden Beschuldigten nicht
nur die beiden Brände, sondern begingen auch die Sachbeschädigung auf dem
Schoppenkamp. Weiterhin hatten sie versucht einen Altkleidercontainer auf dem
K&K-Parkplatz in Brand zu setzen. Dieses Feuer verlosch jedoch selbstständig und
richtete geringen Schaden an.

Der Gesamtschaden der Brände wird mittlerweile auf ca. 50.000 Euro geschätzt.

Vor diesem Hintergrund weist die Polizei darauf hin, dass neben der Strafe auf
Brandstifter grundsätzlich auch die zivilrechtlichen Forderungen zu kommen. Da
bei Bränden oft sehr hohe Sachschäden entstehen, von Personenschäden ganz
abgesehen, können allein diese zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen eine
erhebliche Lebensbürde darstellen.

Das Strafgesetzbuch sieht gem. § 306 für eine Brandstiftung eine Freiheitsstrafe
von einem bis zu zehn Jahren vor. Wenn besondere Merkmale hinzukommen, z.B.
Brandort ist eine Wohnung oder Menschen erleiden durch den Brand eine schwere
Gesundheitsbeschädigung, sieht das Gesetz deutliche Strafverschärfungen vor. Die
Strafmaße beziehen sich auf Erwachsenenstrafrecht, sollte Jugendstrafrecht zur
Anwendung kommen, gelten andere Maßstäbe.



Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Borken
Pressestelle
Markus Hüls
Telefon: 02861-900-2203
http://www.polizei.nrw.de/borken/

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Datum: 18.11.2019 - 14:56 Uhr
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