Nicht nur zur Weihnachtszeit: Wie das Paket durch den Zoll kommt
(ots) -
Vorweihnachtszeit heißt Hochsaison bei Paketversendern und - diensten. Aber auch
in den Paketkammern des Zolls stapeln sich Geschenke und Lieferungen aus aller
Welt teils bis an die Decke.
Bestellungen im Internet sind einfach und der Lieferant meist nur ein paar
Klicks entfernt. Wissentlich oder unwissentlich landen die Bestellungen jedoch
oft im Drittland und bei der Einfuhr des neuesten Smartphones oder modischsten
Sneakers fallen möglicherweise zusätzlich Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und
Verbrauchsteuern an.
Für Postsendungen aus einem Drittland gelten folgende Bestimmungen:
Warenwert bis 22 Euro: Hier fallen kein Zoll und keine Einfuhrumsatzsteuer an.
Die Verbrauchsteuern, wie zum Beispiel für Alkohol oder Tabak, werden erhoben.
Warenwert über 22 Euro bis 150 Euro: Die Einfuhrumsatzsteuer (19 Prozent oder 7
Prozent) und gegebenenfalls Verbrauchsteuern werden erhoben.
Warenwert über 150 Euro: Neben der Einfuhrumsatzsteuer fallen auch der
warenabhängige Zoll und gegebenenfalls die Verbrauchsteuern an.
Auch reine Geschenksendungen von einem privaten Absender an einen privaten
Empfänger sind nur bis zu einem Wert von 45 Euro und unter gewissen Bedingungen
frei von Abgaben. Eine Postsendung aus einem Nicht-EU-Staat muss daher
grundsätzlich zollamtlich abgefertigt werden. Sendungen, für die keine Abgaben
entstehen und die keine Waren enthalten, die Verboten oder Beschränkungen
unterliegen, können jedoch oftmals direkt an den Empfänger ausgeliefert werden.
Verbote oder Beschränkungen für die Wareneinfuhr gelten natürlich auch im
Postverkehr. "Vermeintlich günstige Markenprodukte können sich da schnell als
Fehlinvestition entpuppen, wenn diese gefälscht sind", so Martina Stumpf,
Pressesprecherin des Hauptzollamts Nürnberg. "Die Waren werden sichergestellt
und vernichtet, die Kaufsumme wird vom Lieferanten nicht erstattet. Außerdem
erwartet den Paketempfänger ggf. ein zivilrechtliches Verfahren mit dem
Rechteinhaber." Sichergestellt werden u.a. auch geschützte Tiere und Pflanzen,
Arzneimittel oder Waffen.
Bei geplanten Bestellungen von Waren aus Nicht-EU-Staaten ist es daher ratsam,
sich zuvor bei der zentralen Auskunftsstelle des Zolls (Tel. 0351/44834-510)
oder unter www.zoll.de zu informieren.
Tipp: Wichtige Informationen rund um die Einfuhr im internationalen Postverkehr
erhalten Sie auch mit der kostenlosen Smartphone-App "Zoll und Post".
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Nürnberg
Pressesprecherin
Martina Stumpf
Telefon: 0911-9463-1118
E-Mail: presse.hza-nuernberg(at)zoll.bund.de
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Nürnberg, übermittelt durch news aktuell




Zoll entdeckt bei Kontrolle wertvolle Pendeluhr" alt=" Antiker Uhrenschmuggel
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Datum: 19.11.2019 - 08:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
Polizeimeldungen
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