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49-Jähriger in Aßlarer Wohnungen überrascht / angeblich wollte er nach Arbeit fragen

ID: 2249705

(ots) -

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Aßlar: In Wohnungen überrascht / 49-Jähriger vorläufig festgenommen

Im Rahmen einer Kontrollaktion zur Bekämpfung von Wohnungseinbrüchen ging der
Wetzlarer Kriminalpolizei ein überörtlich agierender Dieb ins Netz. Der
49-Jährige wurde in Aßlar in zwei Wohnungen überrascht. Wie er sich Zutritt zu
den Häusern verschaffte, ist derzeit noch nicht bekannt.

Unterstützt von der Bereitschaftspolizei waren am Freitag vergangener Woche
(15.11.2019) insgesamt rund 15 Polizistinnen und Polizisten zur Bekämpfung von
Wohnungseinbrüchen im Raum Wetzlar unterwegs. Im Fokus der Ermittler lagen neben
den Auf- und Abfahrten der B49 und der A45 auch Wohngebiete in unmittelbarer
Nähe der für reisende Täter attraktiven Verkehrsknotenpunkte.

Im Laufe des Nachmittags meldeten sich unabhängig voneinander zwei Opfer, die in
ihren Wohnungen einen Unbekannten erwischt hatten. In beiden Fällen betraf es
Hausbesitzer in der Bachstraße in Aßlar. Auf bisher nicht bekannte Art und Weise
hatte sich der Mann Zutritt zu den Häusern verschafft. Noch bevor er sich Beute
einstecken konnte, traf er auf die Bewohner und verließ die Häuser umgehend.
Aufgrund der sehr guten Personenbeschreibung der Zeugen, entdeckten Kollegen der
Bereitschaftspolizei im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndung den Mann in
Aßlar und nahmen den 49-Jährigen fest.

Der Festgenommene räumte ein in den Wohnungen gewesen zu sein. Allerdings habe
er dort nach Arbeit fragen wollen. Er ist österreichischer Staatsbürger mit
festem Wohnsitz in Wien. Die Deutsche Polizei ermittelte in der Vergangenheit
bereits mehrfach wegen Eigentumsdelikten gegen den 49-Jährigen. Die
Kriminalpolizei vernahm ihn und er musste sich einer erkennungsdienstlichen
Behandlung unterziehen. Wegen fehlender Haftgründe wurde er anschließend auf
Anordnung der Staatsanwaltschaft wieder entlassen.





Derzeit prüfen Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei, ob der Österreicher für
weitere Taten als Täter in Betracht kommt.

Guido Rehr, Pressesprecher



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Datum: 19.11.2019 - 10:06 Uhr
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