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Durchsuchung wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

ID: 2249726

(ots) - Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen einen namentlich
bekannten Beschuldigten wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren
staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB). Sie lässt daher heute (19. November
2019) aufgrund eines Beschlusses des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs
vom 5. November 2019 in Berlin die Wohnung des Beschuldigten durchsuchen.

Die heutigen Dursuchungsmaßnahmen stehen im Zusammenhang mit gesonderten
Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Berlin gegen den Beschuldigten wegen
des Verdachts der Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden
Gewalttat (§ 91 StGB). In dem vorgenannten Verfahren wurde der Beschuldigte
heute auf Grundlage eines Haftbefehles des Amtsgerichts Tiergarten festgenommen.
Zudem wurde eine durch das Amtsgericht Tiergarten erlassene
Durchsuchungsanordnung vollzogen.

Die Bundesanwaltschaft wirft dem Beschuldigten in ihrem Ermittlungsverfahren im
Wesentlichen folgenden Sachverhalt vor:

Der radikal-islamistisch gesinnte Beschuldigte soll seit Januar 2019 damit
begonnen haben, die benötigten Bauteile und Chemikalien für den Bau einer
Sprengvorrichtung zu beschaffen. Diese sollte zu einem nicht bekannten Zeitpunkt
an einem unbekannten Ort in Deutschland gezündet werden, um eine möglichst große
Anzahl an Menschen zu töten und zu verletzen. Unter anderem kaufte er im August
2019 Aceton und im September 2019 Wasserstoffperoxidlösung. Beide Chemikalien
werden zur Herstellung des hochexplosiven Sprengstoffs Triacetontriperoxid
(TATP) benötigt. Daher ist anzunehmen, dass der Beschuldigte diesen Sprengstoff
herzustellen beabsichtigte.

Die heutige Durchsuchungsmaßnahme dient dazu, die bestehenden Verdachtsmomente
zu objektivieren.





Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Markus Schmitt
Staatsanwalt beim BGH




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Datum: 19.11.2019 - 10:16 Uhr
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