Durchsuchung wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
(ots) - Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen einen namentlich 
bekannten Beschuldigten wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren 
staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB). Sie lässt daher heute (19. November 
2019) aufgrund eines Beschlusses des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs 
vom 5. November 2019 in Berlin die Wohnung des Beschuldigten durchsuchen.
Die heutigen Dursuchungsmaßnahmen stehen im Zusammenhang mit gesonderten 
Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Berlin gegen den Beschuldigten wegen 
des Verdachts der Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden 
Gewalttat (§ 91 StGB). In dem vorgenannten Verfahren wurde der Beschuldigte 
heute auf Grundlage eines Haftbefehles des Amtsgerichts Tiergarten festgenommen.
Zudem wurde eine durch das Amtsgericht Tiergarten erlassene 
Durchsuchungsanordnung vollzogen.
Die Bundesanwaltschaft wirft dem Beschuldigten in ihrem Ermittlungsverfahren im 
Wesentlichen folgenden Sachverhalt vor:
Der radikal-islamistisch gesinnte Beschuldigte soll seit Januar 2019 damit 
begonnen haben, die benötigten Bauteile und Chemikalien für den Bau einer 
Sprengvorrichtung zu beschaffen. Diese sollte zu einem nicht bekannten Zeitpunkt
an einem unbekannten Ort in Deutschland gezündet werden, um eine möglichst große
Anzahl an Menschen zu töten und zu verletzen. Unter anderem kaufte er im August 
2019 Aceton und im September 2019 Wasserstoffperoxidlösung. Beide Chemikalien 
werden zur Herstellung des hochexplosiven Sprengstoffs Triacetontriperoxid 
(TATP) benötigt. Daher ist anzunehmen, dass der Beschuldigte diesen Sprengstoff 
herzustellen beabsichtigte.
Die heutige Durchsuchungsmaßnahme dient dazu, die bestehenden Verdachtsmomente 
zu objektivieren.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Markus Schmitt
Staatsanwalt beim BGH
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Datum: 19.11.2019 - 10:16 Uhr
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