Polizei Saarburg nimmt zwei Betrüger fest/
Warnung vor aktuellen Betrugsmaschen
(ots) - Die Polizeiinspektion Saarburg hat am Montagmorgen zwei
Handwerker wegen des Verdachts des Betruges vorläufig festgenommen.
Diese sollen am vergangenen Wochenende in Taben-Rodt mit zwei weiteren Personen
Spenglerarbeiten ausgeführt haben. Ihnen wird vorgeworfen, abredewidrig einen
höheren als den mit den Auftraggebern vereinbarten Betrag in das schriftliche
Auftragsformular eingesetzt und anschließend die Zahlung des überhöhten Betrages
verlangt zu haben.
Die Geschädigten, ein älteres Ehepaar, leisteten bereits am Samstag eine
Anzahlung auf den geforderten Betrag. Auf den Hinweis ihrer Tochter erstatteten
sie Strafanzeige.
Als die Auftragnehmer am Montag die Restsumme abholen wollten, wurden sie
vorläufig festgenommen.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Trier wurde gegen beide ein
Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betruges eingeleitet und ein
Geldbetrag in Höhe des zu viel gezahlten Betrages beschlagnahmt. Da die
Tatverdächtigen über feste Wohnsitze verfügten, wurden sie nach Durchführung
erkennungsdienstlicher Maßnahmen anschließend wieder auf freien Fuß gesetzt. Das
Ermittlungsverfahren wird fortgesetzt.
In diesem Zusammenhang warnt die Polizei vor reisenden Tätern, die unvermittelt
an der Haustür klingeln, und ihre Handwerks- Dienste zunächst für angeblich
kleines Geld und oftmals ohne Rechnung anbieten. Die danach geforderte Summe
liegt teils bei dem zehnfachen dessen, was ein seriöses Unternehmen verlangen
würde, inklusive der fehlenden Gewährleistungsansprüche.
Ein weiteres zur Zeit festzustellendes Problem sind gefälschte Rechnungen im
Nachgang zu tatsächlichen, ordnungsgemäßen Leistungen.
Die Kunden erhalten vermeintlich von den tatsächlich Handwerksbetrieben eine
Rechnung. Diese erweckt den Eindruck eines Originals.
Letztlich wurden sie aber von Betrügern zumindest im Bereich der Kontoverbindung
verändert. So soll der Kunde das Geld auf das Konto der Betrüger überweisen.
Daher sollte vor dem Bezahlen einer Rechnung die IBAN des Empfängers mit anderen
Unterlagen, wie z.B. dem Angebot, verglichen werden. Meist sollte bereits eine
ausländische IBAN, welche nicht mit der DE-Kennung beginnt, den Kunden stutzig
machen. In manchen Fällen erkennt man die Manipulation sogar bereits an der
Klebefalz des Briefumschlages oder auch der stümperhaften Kopie.
Rückfragen bitte an:
Staatsanwaltschaft Trier
und
Polizeiinspektion Saarburg
POLIZEIPRÄSIDIUM TRIER
Brückenstraße 10
54439 Saarburg
Harald Lahr
Telefon 06581 9155-20
pisaarburg(at)polizei.rlp.de
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Datum: 19.11.2019 - 11:08 Uhr
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