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Nur irgendein Führerschein reicht nicht immer

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(ots) -
Da hätte sich eine 40-Jährige, die mittlerweile in Neustadt lebt, mal besser
informieren sollen. Denn nun muss sie sich zwei Mal wegen des Fahrens ohne
Fahrerlaubnis verantworten. Was war passiert? Zunächst wurde die Dame im Bereich
Karlsruhe geblitzt. Da sie offensichtlich nicht auf die Anschreiben der dortigen
Bußgeldstelle reagiert hatte, wurde sie von der Polizei Neustadt vorgeladen und
erschien zum Termin am gestrigen Tag mit ihrem Auto. Sie konnte zwar einen
US-amerikanischen Führerschein vorweisen, lebt jedoch bereits seit mehr als
sechs Monaten durchgehend in Deutschland. Bei fehlender Verlängerung des
Nutzungsrechts der amerikanischen- und dem Nichtvorhandensein einer deutschen
Fahrerlaubnis sind Fahrerlaubnisverordnung und Straßenverkehrsgesetz in einem
solchen Fall eindeutig: Das ist unzulässig und strafbar.



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Telefon: 06321 854-207
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Datum: 19.11.2019 - 11:43 Uhr
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