Edesheim - Alkohol intus
(ots) -
Weil er 1,89 Promille Alkohol intus hatte, musste gestern Mittag (18.11.2019,
15.30 Uhr) bei einem 36-jährigen Mountainbikefahrer eine Blutprobe angeordnet
werden. Der Mann war zuvor einem LKW-Fahrer wegen seiner unsicheren Fahrweise
aufgefallen, weshalb dieser die Polizei verständigte. Die Polizei appelliert:
Auch für das Fahrrad gilt eine Alkoholgrenze. Diese beginnt mit 0,3 Promille und
wird auch als relative Fahruntüchtigkeit bezeichnet. Bei auffälligen
Fahrverhalten oder gar Fahrradunfällen können bereits hier Strafen drohen. Eine
"zweite" Promillegrenze für das Fahrrad steht für die absolute Fahruntüchtigkeit
und diese liegt bei 1,6 Promille. Hier kann davon ausgegangen werden, dass der
Radfahrer sich nicht mehr sicher im Straßenverkehr bewegen kann, weshalb dieses
Verhalten bereits strafbar ist.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Edenkoben
Michael Baron
Telefon: 06323 955 120
www.polizei.rlp.de/pd.landau
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Datum: 19.11.2019 - 12:31 Uhr
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