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Geldstrafen wegen Schwarzarbeit bei Münchner Spedition

ID: 2249955

(ots) - Das Hauptzollamt München hat Schwarzarbeit bei einer Münchner
Spedition aufgedeckt. Arbeitnehmer waren nicht zur Sozialversicherung gemeldet
oder als Scheinselbstständige beschäftigt. Zudem wurde teilweise nicht der
gesetzliche Mindestlohn gezahlt (9,19 Euro seit 2019).

Dadurch sollten insbesondere illegale Wettbewerbsvorteile gegenüber rechtmäßig
handelnden Unternehmen erzielt werden.

"Nun wurden den Geschäftsführern daher Geldstrafen im mittleren fünfstelligen
Bereich auferlegt."; so Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamts
München.

Schwarzarbeit wird gegenüber Arbeitgebern mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
oder mit Geldstrafe bestraft, in besonders schweren Fällen mit bis zu zehn
Jahren Freiheitsstrafe. Zudem müssen die Sozialabgaben (u.a. Kranken-, Pflege-,
Renten- und Arbeitslosenversicherung) mit erheblichen Säumniszuschlägen
nachentrichtet werden.



Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt München
Pressesprecher
Thomas Meister
Telefon: 089 - 975 90717
E-Mail: Thomas.Meister2(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt München, übermittelt durch news aktuell



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Datum: 19.11.2019 - 12:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: HZA-M
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München



Kategorie:

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