Illegal auf Wolfsburger Großbaustelle /
20 % ausländerrechtliche Verstöße bei einer Zollkontrolle
(ots) -
Jeder fünfe Arbeitnehmer, den der Zoll am 18. November 2019 auf einer
Großbaustelle in Wolfsburg antraf, hätte nicht dort seien dürfen.
Diese Bilanz zieht das Hauptzollamt Braunschweig nach der Prüfung eines großen
Wolfsburger Bauprojekts. Schon in den Morgenstunden wurde das Gelände von 28
Zöllnern umstellt. Zu Recht, da bereits der Anblick der Streifenwagen und
Uniformierten dafür genügte, dass sich drei albanische Bauarbeiter der Kontrolle
durch Flucht entziehen wollten. Ihre Überprüfung ergab, dass sie keine Arbeits-
und Aufenthaltserlaubnis hatten und somit illegal auf der Baustelle waren.
"Die Maßnahme ging schon gut los und wurde ein voller Erfolg im Kampf gegen
Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung", kommentiert der neue Leiter der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit des zuständigen Hauptzollamts Braunschweig, Jens
Bode. Denn neben den drei Albanern wurden unter den 60 Bauarbeitern noch neun
weitere Ausländer ohne gültige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis angetroffen.
Dass sie nicht versuchten zu flüchten, muss nicht zwingend an ihrer Ehrlichkeit
liegen: acht von ihnen wiesen sich mit gefälschten Dokumenten osteuropäischer
EU-Staaten aus. Da solche ID-Karten den Zöllnern nicht das erste Mal vorgelegt
wurden, brachte man die Personen samt ihrer Papiere zu der Polizeiinspektion
Wolfsburg, wo man die Dokumente prüfte und den Zöllnern Räume für die
erforderlichen Vernehmungen zur Verfügung stellte.
"Wir sind sehr dankbar für den Einsatz aller beteiligten Einsatzkräfte und die
Unterstützung der PI Wolfsburg", erkennt Zollinspektor Woltmann an, der den
Einsatz vor Ort koordinierte. Denn außer dem Zoll und der Polizei wurde die
Maßnahme auch von Dolmetschern, der Ausländerbehörde Wolfsburg, sowie dem
Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Braunschweig und dem Gewerbeaufsichtsamt
Wolfsburg unterstützt, das auch Verstöße feststellte und einen Teil der
Baustelle stilllegte.
Zudem stießen die Zöllner auf Hinweise, dass einzelne Bauarbeiter zu Unrecht
Sozialleistungen beziehen oder als Scheinselbstständige beschäftigt seien
könnten. Bei einem Teil der etwa zehn betroffenen Arbeitgeber sind weitere
Ermittlungen im Hinblick auf das Mindestlohngesetz nötig.
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Datum: 19.11.2019 - 14:31 Uhr
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