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Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Konstanz, des Landratsamtes Konstanz sowie des Polizeipräsidiums Konstanz vom 19.11.2019

ID: 2250307

(ots) - Weitere Erkenntnisse zum Verdacht
des Verstoßes gegen tierschutzrechtliche Vorschriften vom vergangenen Wochenende

Nach aktuellen Erkenntnissen des Veterinäramts beim Landratsamt Konstanz wurden
die Kälber am Samstagvormittag, den 16. November 2019, in Norddeutschland
verladen und sind am Abend desselben Tages gegen 22:00 Uhr in Dettingen
angekommen. Nach den vorliegenden Unterlagen sind die Kälber über zwei Wochen
alt und durften transportiert werden. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass bei
Langstreckentransporten (über acht Stunden) spezielle Fahrzeuge mit Lüftung und
Tränken eingesetzt werden. Welche Art von Tiertransporter für diese Fahrt
eingesetzt wurde, wird derzeit mit den für den Firmensitz des Spediteurs
zuständigen Behörden ermittelt. Nach neun Stunden müssen die Kälber während
einer mindestens einstündigen Pause mit Elektrolyttränke getränkt werden. Diese
Versorgung der Kälber hat nach derzeitigen Erkenntnissen nicht stattgefunden.

Bei der Zufahrt zum Stall bei Dettingen blieb der Tiertransport im morastigen
Boden stecken. Die Tiere wurden dann erst im Laufe des nächsten Tages aus dem
Anhänger ausgeladen und in der völlig unzureichenden Stallung untergebracht.
Erst nach Alarmierung der Polizei und des Veterinäramtes des Landratsamtes
Konstanz erfolgte eine Versorgung der Kälber.

Insgesamt sind bisher zehn tote Kälber zu vermelden. Zwei Tiere waren bereits
beim Eintreffen des Veterinäramtes verendet. Zum aktuellen Zeitpunkt lässt sich
keine Aussage zur Todesursache dieser Kälber treffen. Hier wartet das
Veterinäramt noch das Sektionsergebnis ab. Sieben Kälber mussten am Sonntag, den
17. November 2019, eingeschläfert werden, da sie nicht ohne Leiden weiterleben
konnten. Gestern Abend musste ein weiteres Kalb eingeschläfert werden. Der
Verbleib eines der vierzig Kälber, das nicht in Dettingen angekommen ist, wird




derzeit ermittelt.

Die zuständigen Behörden in den Landkreisen, aus denen die Tiere nach den bisher
vorliegenden Erkenntnissen stammen, wurden gestern informiert. Anhand der
Ohrmarken der Kälber kann nachverfolgt werden, in welchem Bestand sie geboren
wurden. Der Abgleich der Ohrmarken mit den Pässen der Kälber und die Ermittlung
im HIT (bundesweite Datenbank zur Bestandermittlung von Kühen und Rindern)
dauert an.

Die Kälber werden jetzt auf einem Hof im Landkreis Konstanz aufgepäppelt und
tierärztlich betreut. Wenn sie wieder gesund sind, werden sie durch das
Veterinäramt verkauft. Der Verkaufserlös wird zur Deckung der Unterbringungs-,
Futter- und Tierarztkosten verwendet. Der Rest der für den Landkreis Konstanz
entstandenen Kosten wird dem Verursacher in Rechnung gestellt. Wie hoch sich die
Kosten belaufen werden, kann momentan nicht abgeschätzt werden.

Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Johannes-Georg Roth, Tel. 07531/280-2000, für die
Staatsanwaltschaft Konstanz,

Jens Bittermann, stv. Pressesprecher, Tel. 07531/800-1307, für das Landratsamt
Konstanz,

Polizeihauptkommissar Oliver Weißflog, Tel. 07531/995-1012, für das
Polizeipräsidium Konstanz.



Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Konstanz
Telefon: 07531 995-0
E-Mail: konstanz.pp(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Original-Content von: Polizeipräsidium Konstanz, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 19.11.2019 - 17:23 Uhr
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