Osnabrücker Zoll prüft im Wach- und Sicherheitsgewerbe;
23 Unregelmäßigkeiten festgestellt
(ots) -
Am 15. November 2019 fand eine bundesweite Schwerpunktprüfung im Wach- und
Sicherheitsgewerbe statt. Ziel der Überprüfung war die Bekämpfung der
Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
Das Hauptzollamt Osnabrück beteiligte sich daran mit 66 Beamtinnen und Beamten.
Die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Standorte Osnabrück, Nordhorn
und Lohne befragten Arbeitnehmer des Wach- und Sicherheitsgewerbe nach ihren
Beschäftigungsverhältnissen, überprüften Mindestlohnbestimmungen und
Aufenthaltstitel.
Nach ersten Erkenntnissen haben sich in 23 Fällen Unstimmigkeiten ergeben, die
einer weiteren Prüfung bedürfen. Konkret handelt es sich dabei in sechs Fällen
um den Verdacht, dass die Betriebe nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn
zahlen. In drei Fällen ermitteln die Beamten wegen Sozialleistungsbetrug.
Darüber hinaus besteht in 13 Fällen die Vermutung, dass gegen
sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten verstoßen wurde und dass in einem
Fall der Verdacht der Beschäftigung eines Ausländers ohne erforderliche
Arbeitsgenehmigung vorliegt.
"Um die Rechtsverstöße abzuklären und zu ahnden, werden weitere Prüfungs- und
Ermittlungsmaßnahmen bei den Arbeitgebern durchgeführt", so Christian Heyer,
Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.
1 Bilddatei: Quelle Hauptzollamt Osnabrück
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
Telefon: 0541-5066-302
E-Mail: presse.hza-osnabrueck(at)zoll.bund.de
www.zoll.de
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Datum: 20.11.2019 - 06:56 Uhr
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