3.600 Euro Geldstrafe für Arbeitslosengeldempfänger aus Lohne (Oldenburg) Zoll deckt Leistungsbetrug auf
(ots) - Wegen Betrugs hat das zuständige Amtsgericht Vechta einen
Leistungsbezieher zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro verurteilt. Da das
Gericht die Geldstrafe überdies auf insgesamt 120 Tagessätze festgesetzt hat,
gilt der Verurteilte somit auch als vorbestraft.
Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte aus Lohne (Oldenburg) bezog Leistungen
nach dem Sozialgesetzbuch. Im Mai 2018 ging der Mann einer
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, die er der Agentur für Arbeit
nicht mitgeteilt hatte. So konnte er rund 1.240 Euro Arbeitslosengeld I zu
Unrecht kassieren.
Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger (Agentur für
Arbeit in Vechta) dem Angeklagten auf die Schliche. EDV - unterstützt werden
regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den
Arbeitslosendaten verglichen. Da der Mann zeitgleich Arbeitslosengeld I und ein
Gehalt von einem Arbeitgeber bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die
Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betruges durch die
Staatsanwaltschaft führte.
Der Leistungsempfänger hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen,
als er die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender
Hinweise nicht getan.
"Neben der Geldstrafe und den Kosten des Verfahrens muss der Verurteilte die zu
viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an den Leistungsträger zurückzahlen",
so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.
1 Bilddatei Quelle: Hauptzollamt Osnabrück
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Datum: 20.11.2019 - 08:48 Uhr
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