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191120-2. Schiffskontrolle mit hoher Sicherheitsleistung im Hamburger Hafen

ID: 2250559

(ots) - Zeit: 18.11.2019, 12:00 Uhr Ort: Hamburg, Kattwykhafen

Beamte des Wasserschutzpolizeikommissariats 3 haben am Montag ein unter der
Flagge der Marshall Islands fahrendes Tankschiff kontrolliert und
umweltrechtliche Verstöße festgestellt. Die Behörde für Umwelt und Energie hat
für die Ordnungswidrigkeit eine Sicherheitsleistung in Höhe von 50.000 Euro
festgelegt.

Im Rahmen einer Schiffskontrolle stellten die Beamten fest, dass das Schiff über
einen "Open Loop Scrubber" verfügt. Vereinfacht dargestellt, wird mit diesem
System Wasser von außerhalb angesaugt, mit welchem dann die Schiffsabgase
gereinigt werden. Anschließend wird dieses Waschwasser wieder abgelassen. Die
Einleitung solch hochbelasteten Abgas-Waschwassers ist im Hamburger Hafen
allerdings verboten. Zum Zeitpunkt der Kontrolle waren bereits 2.300 Tonnen in
das Hafenwasser eingeleitet worden.

Grundsätzlich sind im Hamburger Hafen und auch auf der Elbe lediglich
geschlossene Systeme (Closed Loop Scubber) erlaubt, bei denen kein Waschwasser
herausgepumpt wird.

Verfügt ein Schiff nur über ein Open Loop Scrubber System, muss dieses
rechtzeitig abgestellt werden und alternativ dazu entsprechend rechtzeitig eine
Umstellung von hochschwefligem Kraftstoff auf den weniger belasteten Kraftstoff
erfolgen.

Der verantwortliche 43-jährige philippinische "Leitende Offizier" hatte sowohl
die Anlage laufen lassen als auch die Umstellung auf den niedrigschwefligen
Kraftstoff unterlassen.

Die Ahndung dieser Ordnungswidrigkeit obliegt der Behörde für Umwelt und
Energie:

"Sie hat als zuständige Wasserbehörde für die unzulässige Einleitung eine
Sicherheitsleistung von 50.000 Euro festgelegt. Diese wurde vom Betreiber
hinterlegt. Die Einleitung einer solchen Menge Waschwasser aus der
Abgasreinigungsanlage in die Elbe ist ein schweres Umweltvergehen. Das




vorläufige Bußgeld ist das höchste, das nach dem Wasserhaushaltsgesetz möglich
ist. Bei Einleitung von Schiffsabwasser ist dieser Betrag bisweilen noch nie so
hoch ausgefallen."

Die Wasserschutzpolizei führt regelmäßig Schiffskontrollen zur Steigerung der
Einhaltung der umweltrechtlichen Vorschriften durch. Hierbei werden immer wieder
Verstöße festgestellt und es werden in Absprache mit der Staatsanwaltschaft oder
der jeweils zuständigen Ahndungsbehörde Sicherheitsleistungen oder Bußgelder
festgelegt.

Ri.

Rückfragen bitte an:

Polizei Hamburg
Daniel Ritterskamp
Telefon: 040 4286-56208
E-Mail: polizeipressestelle(at)polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg

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OTS: Polizei Hamburg

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