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Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Münster und des Hauptzollamtes Münster/ Haftbefehle wegen des Verdachts des bandenmäßigen Menschenhandels vollstreckt

ID: 2251383

(ots) - Nach sehr intensiv und verdeckt geführten gemeinsamen
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Münster und dem Hauptzollamt Münster sind am
gestrigen Tag sechs Beschuldigte unter anderem wegen des Verdachts des gewerbs-
und bandenmäßigen Menschenhandels und Einschleusens von Ausländern sowie wegen
des Vorwurfs der Zwangsarbeit, der Ausbeutung der Arbeitskraft und des
Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen festgenommen worden. Hierdurch
gelang den Ermittlungsbehörden nach ersten Erkenntnissen ein Schlag gegen die
illegale Schleusung und nachfolgende Beschäftigung von illegal tätigen
vietnamesisch stämmigen Ausländern in der Kosmetikbranche, den sogenannten
"Nagelstudios".

Bei den sechs Beschuldigten handelt es sich um vier Männer und zwei Frauen im
Alter zwischen 28 und 54 Jahren. Alle Beschuldigten sind in Vietnam geboren;
zwei der Beschuldigten sind Brüder und besitzen die deutsche
Staatsangehörigkeit. Die Beschuldigten lebten zuletzt unter anderem in Münster,
Bergkamen, Paderborn und Rottweil bzw. hielten sich dort auf.

Gegenstand des Ermittlungsverfahrens ist der Vorwurf, dass sich die sechs
festgenommenen Personen zu einer Bande zusammengeschlossen haben sollen, um mit
dem Ziel möglichst hoher wirtschaftlicher Gewinne hier illegal aufhältige Frauen
und Männer aus Vietnam als preisgünstige Arbeitskräfte in Nagelstudios
einzusetzen. Die Nagelstudios wurden unter anderem in Münster, Dülmen, Greven,
Kleve, Paderborn und Troisdorf betrieben.

Nach den bisherigen Erkenntnissen sollen die Beschuldigten zahlreiche Personen
(mindestens 50) durch die Zusammenarbeit mit professionellen Schleuserbanden
über Osteuropa und mit gefälschten Ausweispapieren oder Aufenthaltstiteln in das
Bundesgebiet gebracht haben. Die auf diesem Weg in das Bundesgebiet verbrachten
Personen haben möglicherweise für diese Schleusung jeweils Geldbeträge in Höhe




von 5.000,00 bis 25.000,00 US-Dollar bezahlt. Es besteht der Verdacht, dass sie
diese Summen durch ihre Tätigkeiten abzuarbeiten haben und dabei unter
erheblichen psychischen Leistungsdruck stehen.

Eine vergleichbare Anzahl von Personen, die sich bereits ohne gültige
Aufenthaltspapiere in Deutschland aufhielten, soll von den Beschuldigten
ebenfalls beschäftigt worden sein.

Die Beschuldigten sollen den Beschäftigten weder Sozial- noch
Krankenversicherungsschutz gewährt und auch nicht den gesetzlichen Mindestlohn
gezahlt haben. Zudem sollen sie diese während der Arbeitszeit (vermutlich sechs
Tage in der Woche á 10 Stunden) unter anderem durch eine Videoüberwachung in den
Studios kontrolliert haben.

Die Beschuldigten sollen zudem - vermutlich zur effektiven Kontrolle ihrer
Arbeitnehmer - eigene, zum Teil sehr schlicht gehaltene Unterkünfte in Münster,
Dülmen, Greven, Kleve und Troisdorf angemietet haben, in denen die Beschäftigten
für die Dauer ihrer Tätigkeit notdürftig untergebracht wurden. Der Aufenthalt
der Arbeitskräfte im Bundesgebiet dürfte sich nach den bislang vorliegenden
Erkenntnissen - schon aufgrund der fehlenden Kenntnisse der deutschen Sprache -
im Wesentlichen auf den Verbleib in diesen Unterkünften oder in den
Arbeitsstellen beschränkt haben.

Die Beschuldigten sollen durch diese Art der Beschäftigung insbesondere die
persönliche und wirtschaftliche Zwangslage sowie die Hilflosigkeit, in der sich
die vietnamesischen Arbeitnehmer befunden haben, für eigene wirtschaftliche
Zwecke ausgenutzt haben. Die Ladenlokale sollen dabei zum Teil durch sogenannte
"Strohmänner" betrieben worden sein. Die überwiegend aus Bargeldzahlungen
bestehenden Einnahmen sollen die Beschuldigten in das Ausland, im Wesentlichen
nach Vietnam, überwiesen haben.

Die Behörden gehen nach den bislang vorliegenden Schätzungen von einem
Sozialversicherungsschaden in Höhe von mindestens 1,9 Millionen Euro aus.

Im Zuge der konzentrierten Festnahmeaktion wurden unter anderem neun
Nagelstudios in Nordrhein-Westfalen, die Privatwohnungen der Beschuldigten sowie
die Unterkünfte der Beschäftigten in Münster, Dülmen, Greven, Kleve und
Troisdorf durchsucht. Bei den Durchsuchungen wurde unter anderem Bargeld in Höhe
von ca. 300.000,00 Euro sichergestellt.

In den Nagelstudios und Unterkünften wurden mindestens 10 Personen angetroffen,
die im Verdacht stehen, sich illegal im Bundesgebiet aufzuhalten. Sie wurden zur
Identitätsfeststellung vorläufig festgenommen.

Die sechs Beschuldigten werden heute zur Verkündung der Haftbefehle dem
Ermittlungsrichter vorgeführt. In die Maßnahmen waren insgesamt ungefähr 400
Beamtinnen und Beamte der Zollverwaltung, des Polizeipräsidiums Münster, der
Bundespolizei und der Steuerfahndung sowie 14 Staatsanwältinnen bzw.
Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Münster eingebunden.

Die Ermittlungen dauern an.

Botzenhardt Oberstaatsanwalt

Anmerkung: Der Straftatbestand des gewerbs- oder bandenmäßigen Menschenhandels
sieht als abstrakten Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu
10 Jahren vor (§ 232 Absatz 1, Absatz 3 Strafgesetzbuch). Entsprechendes gilt
für die Strafvorschrift der Zwangsarbeit (§ 232 b Absatz 1 Strafgesetzbuch)

Rückfragen bitte an:

Staatsanwaltschaft Münster
Pressestelle
Martin Botzenhardt
Oberstaatsanwalt
Tel.: 0251-494-2387
E-Mail: pressestelle(at)sta-muenster.nrw.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121253/4446091
OTS: Hauptzollamt Münster

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Datum: 21.11.2019 - 11:33 Uhr
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