Falsche Lebensmittelkontrolleure in Haiger / Polizei und Kreisverwaltung warnen vor Betrugsmasche
(ots) -
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Haiger: Falsche Lebensmittelkontrolleure in Haigerer Gaststätten / Polizei und
Kreisverwaltung des Lahn-Dill-Kreises warnen vor Betrugsmasche
Insgesamt sechs Gaststättenbetreiber erstatteten in dieser Woche Strafanzeige
wegen des Verdachts der Amtsanmaßung und des Leistungsbetruges. Ein falscher
Lebensmittelkontrolleur hatte ihre Betriebe unter die Lupe genommen und per
Rechnung Gebühren von den Besitzern verlangt.
Mitte der vergangenen Woche betrat der Unbekannte die Betriebe und gab sich als
Lebensmittelkontrolleur aus. Er zog sich einen weißen Kittel über, zückte eine
Kladde und begann die Betriebe auf entsprechende Mängel zu überprüfen. Bei den
Betreibern kamen zunächst keine Zweifel auf, diese Art der Kontrollen sind ihnen
bekannt. Am Ende mussten alle einen Kontrollbericht unterschreiben, der kleinere
Mängel aufwies. Anschließend verließ der Mann die Gaststätten.
Anfang dieser Woche trudelten bei den Betroffenen Rechnungen ein. Das
Unternehmen "Hygiene- und Lebensmittelsicherheit Ffm" mit Sitz in Wiehl (NRW)
stellte die Kontrollen der Vorwoche mit jeweils 139 Euro in Rechnung, zu
überweisen an eine deutsche Bankverbindung. Jetzt wurden die Opfer stutzig und
meldeten sich bei der Dillenburger Polizei.
Der falsche Kontrolleur war Deutscher, zwischen 20 und 25 Jahre alt, von kleiner
Statur und hatte blonde Haare.
Ermittlungen der Dillenburger Kriminalpolizei ergaben, dass die Firma weder in
Wiehl, noch in Frankfurt am Main existiert. Die Ermittlungen zum Kontoinhaber
dauern derzeit noch an.
Dr. Claudia Eggert-Satzinger vom "Fachdienst Lebensmittelüberwachung und
Fleischhygiene" des Lahn-Dill-Kreises gibt im Zusammenhang mit
Lebensmittelkontrollen ihrer Behörde folgende Hinweise:
Die Lebensmittelüberwachung im Lahn-Dill-Kreis beauftragt keine
Privatunternehmen. Die Mitarbeiter der Kreisverwaltung melden ihre Kontrollen
grundsätzlich nicht an. Sie weisen sich mit einem Dienstausweis mit Lichtbild im
Scheckkartenformat aus. Zum Ende der Kontrolle wird ein Bericht erstellt, der
von dem betroffenen Gastwirt quittiert werden muss. Kommen Mängel zutage, folgt
eine kostenpflichtige "Nachkontrolle", die von der Behörde angekündigt werden
muss. Der Bericht wird dem Gastwirt ausgehändigt, zudem quittiert er ihn.
Lediglich die Nachkontrollen sind kostenpflichtig und werden vom Lahn-Dill-Kreis
in Rechnung gestellt.
"Kommen Zweifel bei den Gaststättenbesitzern auf, empfehle ich die Auskunft der
Lebensmittelüberwachung des Lahn-Dill-Kreises unter Tel. 06441 407-7711
anzurufen und sich den Namen des Mitarbeiters und die Kontrolle bestätigen zu
lassen", erklärt Frau Dr. Eggert-Satzinger.
Guido Rehr, Pressesprecher
Dr. Claudia Eggert-Satzinger, Fachdienst Lebensmittelüberwachung und
Fleischhygiene des Lahn-Dill-Kreises
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Datum: 21.11.2019 - 13:15 Uhr
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