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191122-1: Versammlungen mit landwirtschaftlichem Hintergrund in NRW - Rhein-Erft-Kreis

ID: 2252085

(ots) - Die Polizei rechnet mit Verkehrsbehinderungen durch
Traktorkonvois.

Am Montag (25. November) finden im Zeitraum zwischen circa 08:00 Uhr und 17:00
Uhr in NRW Versammlungen mit landwirtschaftlichem Hintergrund in Form von
Staffelfahrten durch Traktorkonvois und Kundgebungen in verschiedenen
NRW-Städten statt. Diese stehen in Zusammenhang mit einer am 26. November in
Berlin geplanten Großkundgebung zur aktuellen Agrarpolitik der Bundesregierung.

Nach bisherigen Erkenntnissen begeben sich Versammlungsteilnehmer mit
landwirtschaftlichen Fahrzeugen auf Protestzügen aus Richtung Rheinland-Pfalz
kommend nach Bonn und von dort aus über Köln, Düsseldorf, Essen, Dortmund, Hamm
und Hagen schließlich nach Bielefeld. In den genannten Städten werden
Kundgebungen durchgeführt. Der Rhein-Erft-Kreis kann von anreisenden Teilnehmern
insbesondere im Südkreis betroffen sein.

Die genaue Anzahl der teilnehmenden Fahrzeuge ist noch unbekannt, dürfte aber
mindestens im dreistelligen Bereich liegen.

Der demonstrative Schwerpunkt dürfte in den Bereichen Düsseldorf, Essen und
Dortmund liegen. Dort sollen sich zwischen 500 und 700 Traktoren beteiligen und
zwischen den Städten bewegen.

Dem Polizeipräsidium Bielefeld ist die versammlungsrechtliche Zuständigkeit für
alle Staffelfahrten und Anreisen zu den Kundgebungsorten in NRW übertragen
worden. Die Polizei Bielefeld betreut als zuständige Versammlungs- und
Einsatzbehörde für NRW mit Unterstützung von Einsatzkräften aus ganz NRW
sämtliche Traktorkonvois auf ihren Fahrten und Anreisen zu den Kundgebungsorten.

Für die stationären Kundgebungen sind weiterhin die jeweils örtlichen
Polizeibehörden als Versammlungs- und Einsatzbehörden zuständig.

Durch die Staffelfahrten mit langsam fahrenden landwirtschaftlichen Maschinen
ist mit erheblichen Verkehrsbehinderungen auf sämtlichen Anfahrtswegen zu




rechnen. Die Polizei Rhein-Erft-Kreis appelliert an die Traktorfahrer im Konvoi
und an alle anderen Verkehrsteilnehmer, sich aufmerksam und rücksichtsvoll zu
verhalten.

Die Bundesautobahnen (BAB) werden von den Staffelfahrten nicht betroffen sein.
Die gefahrenen Geschwindigkeiten auf BAB liegen deutlich über der von Traktoren,
das Risiko von Verkehrsunfällen und die Gefahren für Traktorfahrer und andere
Verkehrsteilnehmer würden stark ansteigen. Daher verbietet die Polizei aus
Gründen der Verkehrssicherheit das Auffahren auf BAB durch die Traktorkonvois.

Für aktuelle Informationen zu den Staffelfahrten folgen Sie der Polizei
Bielefeld auf Twitter unter (at)polizei_nrw_bi. Verkehrsstörungen, die den
Rhein-Erft-Kreis betreffen, twittert die Polizei unter (at)polizei_nrw_rek.

Bürger können sich am Montag (25. November) ab 08:00 Uhr, an das Bürgertelefon
der Polizei des Rhein-Erft-Kreises unter Tel. 02233 52-3333 wenden. In vielen
weiteren Polizeibehörden, deren Zuständigkeitsbereich von Kundgebungen betroffen
sein wird, werden ebenfalls Bürgertelefone geschaltet. (bm)

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 02233 52-3305
Fax: 02233 52-3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis(at)polizei.nrw.de
 

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/10374/4447286
OTS: Polizeipressestelle Rhein-Erft-Kreis

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Datum: 22.11.2019 - 10:34 Uhr
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