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Abgedunkelte Lichtanlage, Betriebserlaubnis erloschen

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(ots) - Vor allem in der dunklen Jahreszeit können Veränderungen
an der Lichtanlage von Fahrzeugen unschöne Folgen mit sich bringen. Viele
Autoliebhaber tauschen die originalen Leuchten mit abgedunkelten Exemplaren aus.
Nicht immer ist das verboten. Wichtig aber hierbei ist, dass die Bauteile über
das sogenannte ECE-Prüfzeichen verfügen, denn dieses Zeichen gibt an, dass eine
Bauartgenehmigung vorliegt. Ein 21-Jähriger hielt sich am Donnerstagvormittag
auf dem Parkplatz "Rote Hohl" allerdings nicht an die Spielregeln. Er war mit
einem Mercedes-Benz unterwegs, dessen Rückleuchten dunkel lasiert waren und
nicht über ein solches Prüfzeichen verfügten. Außerdem fehlten Reflektoren am
Heck des Wagens.

Die Erkennbarkeit der rückwärtigen Beleuchtung ist zur Nachtzeit, bei schlechten
Witterungsverhältnissen oder aber auch bei starker Sonneneinstrahlung, erheblich
beeinträchtigt.Die Betriebserlaubnis am Mercedes-Benz war durch die optische
Veränderung erloschen, deshalb wurde der junge Mann aufgefordert, auf direktem
Weg nach Hause zu fahren. Außerdem muss er sich um neue Heckleuchten kümmern.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Westpfalz

Telefon: 0631-369-1080
E-Mail: ppwestpfalz.presse(at)polizei.rlp.de
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Datum: 22.11.2019 - 11:18 Uhr
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