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Freiburg i. Br.: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Freiburg und des Polizeipräsidiums Freiburg / Tötungsdelikt vom 17.07.2019 im Gewerbegebiet Freiburg-Haid - Stand der Ermittlungen

ID: 2252427

(ots) -
Am 22. November 2019 fand eine gemeinsame Pressekonferenz der
Staatsanwaltschaft Freiburg und des Polizeipräsidiums Freiburg statt,
um den Stand der Ermittlungen zu einem Tötungsdelikt vom 17. Juli
2019 im Gewerbegebiet Freiburg-Haid bekanntzugeben.

Nach der Tötung eines 24-Jährigen in der Nacht vom 17. auf den 18.
Juli 2019 wurde bei der Kriminalpolizei Freiburg die Sonderkommission
"Haid" eingerichtet, die bereits am 18. Juli 2019 die Arbeit aufnahm.

Wenige Tage später erbrachten die ersten Ermittlungen bereits
Hinweise auf die Beteiligung eines 39-jährigen Rechtsanwalts am
Tötungsdelikt. Es lagen auch Informationen darüber vor, dass der
Rechtsanwalt Bargeld (nach bisherigem Ermittlungsstand in Höhe von
mindestens 150.000 Euro) aus Rauschgiftgeschäften des Opfers in der
Kanzlei aufbewahrt haben soll. Aus diesen Erkenntnissen ergab sich
der Verdacht des Tatbestands der Geldwäsche.

Im Rahmen der weiteren Ermittlungen, die auch verdeckt geführt
wurden, ergab sich der Verdacht der Geldwäsche und von Verstößen
gegen das Waffengesetz.

Am 6. August 2019 durchsuchte die Polizei sowohl die Kanzlei als auch
private Wohnobjekte des Rechtsanwalts. Nach intensiver Suche und mit
Unterstützung eines Bargeldspürhundes fanden die Ermittler einen
versteckten, fast sechsstelligen Bargeldbetrag, der aus
Rauschgiftgeschäften des Tatopfers stammen dürfte. Weitere stark
belastende Hinweise ergaben sich nach Auswertung eines Computers.

In der Folge beantragte die Staatsanwaltschaft Freiburg beim
Amtsgericht Freiburg einen Untersuchungshaftbefehl gegen den dringend
tatverdächtigen Rechtsanwalt. Am 7. August 2019 wurde er in eine
Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Weitere Ermittlungen erhärteten den Tatverdacht gegen einen
33-jährigen Mann, der als Koch in Freiburg beschäftigt war. Bei




diesem Verdächtigen, der nach bisherigen Erkenntnissen Bezüge zum
Rotlichtmilieu hatte, führten die Ermittler mit Unterstützung des
Spezialeinsatzkommandos Baden-Württemberg am 16. August 2019 eine
Durchsuchung der Wohnräume durch. Am Folgetag erging auch gegen den
33-jährigen dringend Tatverdächtigen ein Untersuchungshaftbefehl.

Bei weiteren Vernehmungen gestand der 33-Jährige ein, von dem
tatverdächtigen Rechtsanwalt den Auftrag zur Tötung des Tatopfers
angenommen und dafür eine größere Geldsumme erhalten zu haben. Er
räumte auch ein, dass er die tödlichen Schüsse auf den 24-Jährigen
abgegeben habe. Diese Angaben, die auf Video aufgezeichnet wurden,
machte der 33-jährige in Anwesenheit seines Rechtsanwalts und des
ermittelnden Staatsanwalts.

Nach bisherigem Ermittlungsstand hatte der Schütze nach eigenen
Angaben 50.000 Euro vom Rechtsanwalt erhalten. Den überwiegenden Teil
dieses Betrags konnten die Ermittler beschlagnahmen.

Nach aktuellem Stand der Ermittlungen gehen Polizei und
Staatsanwaltschaft davon aus, dass der 39-jährige Rechtsanwalt das
Opfer unter dem Vorwand eines Waffengeschäfts ins Gewerbegebiet Haid
gelockt hatte, um den 24-Jährigen dort töten zu lassen. Es liegen
auch Erkenntnisse darüber vor, dass beide Tatverdächtigen den
späteren Tatort wenige Stunden vor der Tat gemeinsam an einem PC in
der Rechtsanwaltskanzlei betrachtet hatten.

In der Tatnacht war das Opfer vereinbarungsgemäß am Treffpunkt
erschienen und wurde dort unmittelbar durch zwei Kopfschüsse getötet.
Der Schütze konnte zunächst unerkannt vom Tatort flüchten.

Die Ermittler der SOKO Haid veranlassten die Absuche mehrerer
Gewässer nach der Tatwaffe. Dafür wurden Polizeitaucher des
Polizeipräsidiums Einsatz eingesetzt. Es wurden mehrere Waffen und
Munition aufgefunden, die zuvor von dem Rechtsanwalt in verschiedenen
Gewässern entsorgt worden waren. Die Taucher fanden auch das
mutmaßliche Magazin der Tatwaffe.

Die Soko Haid wurde Ende September aufgelöst. Der Abschlussbericht
über die sehr umfangreichen Ermittlungen wird in nächster Zeit an die
Staatsanwaltschaft Freiburg vorgelegt.

In der vergangenen Woche ergaben sich Anhaltspunkte, dass der
inhaftierte Rechtsanwalt auf den Mitbeschuldigten einwirken wollte.
Vor diesem Hintergrund wurde am vergangenen Freitag auf Grundlage
eines richterlichen Beschlusses die Zelle des 39-Jährigen durchsucht.
Zudem sollte er am darauffolgenden Montag in die JVA Stammheim
verlegt werden.

Am Morgen des 18. November 2019 wurde er tot in seiner Zelle
aufgefunden. Die Staatsanwaltschaft Offenburg und die Kriminalpolizei
Offenburg haben die Ermittlungen zu den Umständen des Todes
aufgenommen. Die Ermittlungsbehörden gehen von einem Suizid aus. Der
Verstorbene war zum Zeitpunkt seines Todes allein in der Zelle. Es
liegen Abschiedsbriefe vor. Das vorläufige Obduktionsergebnis hat den
Verdacht eines Suizides bestätigt.

Am Abend des 18. November 2019 kam es noch zu einem weiteren Vorfall,
der im Zusammenhang mit dem vorliegenden Verfahren betrachtet werden
muss. Eine Bekannte des 33-jährigen Tatverdächtigen wurde Opfer eines
massiven körperlichen Angriffs, der sich in Freiburg-Herdern ereignet
hat. Ermittlungen zu diesem Vorfall laufen; Maßnahmen zum Schutz der
26-jährigen Geschädigten wurden eingeleitet.

jc

Medienrückfragen bitte an:
Jerry Clark
Polizeipräsidium Freiburg
Pressestelle
Telefon: 0761 / 882-1013
E-Mail: freiburg.pp(at)polizei.bwl.de
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Datum: 22.11.2019 - 13:12 Uhr
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