Meppen - Betrunken aus dem Verkehr gezogen
(ots) - Gestern haben Polizeibeamte aus Meppen am frühen Abend einen
39-jährigen Autofahrer kontrolliert, nachdem dieser einem Zeugen aufgefallen
war. Der Mann war dabei in Schlangenlinien unterwegs. Bei einer Kontrolle in der
Rubensstraße stellten die Beamten fest, dass der Mann unter Alkoholeinfluss
stand. Er entsprechender Test ergab einen Wert von 3,05 Promille. Ihm wurde auf
der Dienststelle eine Blutprobe entnommen.
Wenig später wurden die Beamten zu einer weiteren Trunkenheitsfahrt gerufen.
Hier wurde ein stark alkoholisierter 46-jähriger Mann auf einem Parkplatz der
B402 zwischen Meppen und Versen angetroffen. Er war mit seinem PKW zuvor auf die
Gegenfahrbahn geraten. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von 3,24 Promille. Auch
ihm wurde auf der Dienststelle eine Blutprobe entnommen. Zudem war der Mann
nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Die Polizei leitete entsprechende Verfahren
ein.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim
Ines Kreimer
Pressesprecherin
Telefon: 0591 87 - 204
E-Mail: pressestelle(at)pi-el.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-el.polizei-nds.de
Außerhalb der Geschäftszeiten wenden Sie sich bitte an die örtlich
zuständige Polizeidienststelle.
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/104234/4448803
OTS: Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim
Original-Content von: Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 24.11.2019 - 13:18 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2253268
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-EL
Stadt:
Meppen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Meppen - Betrunken aus dem Verkehr gezogen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).