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Sommerzeit ist Reisezeit -

Hinweise der Bundespolizei für einen unbeschwerten Start in den Urlaub

ID: 225335

(ots) - Die Sommerferien haben begonnen. Viele Familien
freuen sich auf die freien Tage und nutzen die Zeit für Ausflüge oder
Urlaubsreisen. Die Bundespolizei rechnet auch in diesem Jahr an den
beiden Berliner Flughäfen Tegel und Schönefeld mit einem deutlich
erhöhten Reiseaufkommen. Damit die Urlauber sicher und entspannt ans
Ziel gelangen, gibt die Bundespolizei folgende Reiseinformationen:

Bei Auslandsreisen - auch innerhalb der Europäischen Union - gilt
die Verpflichtung, ein gültiges Grenzübertrittsdokument mitzuführen.
Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die Einreisevoraussetzungen
des jeweiligen Ziellandes. Für bestimmte Staaten ist ein Reisepass
oder gar Visum vorgeschrieben. In Ausnahmefällen und abhängig vom
Reiseziel, kann die Bundespolizei unmittelbar vor der Grenzkontrolle
für deutsche Staatsbürger einen Reiseausweis als Passersatz
ausstellen. Dieses Passersatzpapier kostet 8 Euro und wird in unseren
Servicepunkten ausgestellt. Diese befinden sich in der Haupthalle des
Flughafens Berlin-Tegel und im Terminal A des Flughafens
Berlin-Schönefeld über der Abflugebene. Für Staatsangehörige anderer
Länder besteht unter bestimmten Voraussetzungen an selber Stelle die
Möglichkeit der Ausstellung eines Notreiseausweises. In den ersten
sechs Monaten diesen Jahres hat die Bundespolizei auf dem Flughafen
Tegel über 770 derartige amtliche Dokumente ausgestellt. Diese
Passersatzpapiere sind jedoch kein vollwertiger Ersatz für den
Reisepass und auch nicht mit einem vorläufigen Reisepass
gleichzusetzen, der zumindest an Wochentagen von den zuständigen
Bürgerämtern auch kurzfristig ausgestellt werden kann.

Im Handgepäck dürfen aus Sicherheitsgründen bestimmte Gegenstände,
wie z.B. Waffen, Feuerwerkskörper, Werkzeuge und spitze oder scharfe
Gegenstände, die schwere Verletzungen hervorrufen können, nicht




mitgenommen werden. Beachten Sie bitte auch die Bestimmungen bei der
Beförderung von Flüssigkeiten im Handgepäck. Aus Sicherheitsgründen
dürfen grundsätzlich nur noch geringe Flüssigkeitsmengen an Bord von
Flugzeugen mitgeführt werden.

Lassen Sie Ihr Gepäck niemals unbeaufsichtigt stehen. Nehmen Sie -
auch auf der Rückreise - kein Gepäck oder Gegenstände für unbekannte
Dritte mit. Tragen Sie Wertsachen sicher am Körper, um Taschendieben
keine Chance zu geben.

Seien Sie rechtzeitig am Flughafen, checken Sie Ihr Gepäck
frühzeitig bei der Fluggesellschaft ein und begeben Sie sich
unmittelbar danach zur Fluggastkontrolle der Bundespolizei. Sie
entgehen somit unnötigen Wartezeiten an den Schaltern und
Kontrollstellen.

Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter
www.bundespolizei.de.

Die Bundespolizei wünscht einen erholsamen und stressfreien
Urlaub.




Rückfragen bitte an:

Meik Gauer

Bundespolizeidirektion Berlin
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit

Schnellerstraße 139 A/ 140
12439 Berlin

Telefon: 030/911 44 4050
Mobil: 0171 761 71 49
Fax: 030/91144 4049
E-Mail: presse.berlin(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de


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Datum: 09.07.2010 - 14:33 Uhr
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