Bundespolizei am Hamburg Airport: Pfeffersprays und Faustmesser im Handgepäck sorgen für Ärger
(ots) - Am Freitagnachmittag war eine 29-jährige US-Amerikanerin auf dem
Weg von Hamburg nach Düsseldorf. Bei der Sicherheitskontrolle fiel den
Luftsicherheitsassistenten im Handgepäck ein verdächtiger Gegenstand auf.
Daraufhin wurde die Tasche genauer überprüft. Es stellte sich heraus, dass sich
darin ein Pfefferspray befindet. Darauf fehlte die gesetzlich vorgeschriebene
Kennzeichnung, welche erkennen lässt, dass es sich bei diesem Pfefferspray um
ein Tierabwehrspray handelt. Somit ist dieses Pfefferspray nach dem Waffengesetz
ein verbotener Gegenstand. Daher erhielt die Frau von der Bundespolizei eine
Strafanzeige und musste eine Sicherheitsleistung i. H. v. 400 Euro zahlen. Das
Pfefferspray wurde sichergestellt. Anschließend konnte die Dame weiterreisen.
Am Freitagabend wollte eine 29-jährige Deutsche von Hamburg nach London fliegen.
Als sie ihre Handgepäcktasche bei der Luftsicherheitskontrolle vorlegte, fiel
den Luftsicherheitsassistenten ein verdächtiger Gegenstand auf. Die genauere
Überprüfung der Tasche ergab, dass sich darin ein Pfefferspray befindet. Auch
dieses Pfefferspray verfügte nicht über die laut Gesetz vorgeschriebene
Kennzeichnung, welche erkennen lässt, dass es der Tierabwehr dient. Es handelt
sich bei diesem Pfefferspray somit um einen verbotenen Gegenstand nach dem
Waffengesetz. Es wurde sichergestellt; die Dame wurde von der Bundespolizei
angezeigt und konnte anschließend weiterreisen.
Am Samstagnachmittag stellte sich ein 22-jähriger Russe bei der
Luftsicherheitskontrolle an. Er war auf dem Weg von Hamburg nach St. Petersburg.
Die Überprüfung seines Handgepäcks ergab, dass sich darin ein Faustmesser
befindet. Dieses Messer ist ein verbotener Gegenstand nach dem Waffengesetz. Der
Mann erhielt eine Strafanzeige; das Faustmesser wurde sichergestellt. Der Mann
konnte anschließend weiterreisen, verpasste jedoch seinen geplanten Flug.
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Datum: 25.11.2019 - 07:10 Uhr
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