Hauptzollamt Regensburg: Betrug in der Pflegebranche: ca. 156.000,-- Euro Schaden für die Sozialkassen
(ots) - Recherchen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des
Hauptzollamts Regensburg - Dienstort Hof führten dazu, dass eine Unternehmerin
aus dem Raum Hof vom Amtsgericht Hof zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr
und acht Monaten, ihr Lebensgefährte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei
Jahren verurteilt wurden.
Die beiden Beschuldigten unterließen es über einen Zeitraum von mehreren Jahren
die bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer ordnungsgemäß, unter Angabe der
tatsächlich geschuldeten Bruttolöhne, bei den zuständigen Sozialkassen
anzumelden. Ihrer Verpflichtung, die auf die Löhne entfallenden Arbeitnehmer-
und Arbeitgeberanteile zu den Sozialversicherungen an die zuständigen
Einzugsstellen vollständig und fristgerecht abzuführen, kamen die Firmeninhaber
nicht nach. Der so für die Sozialkassen entstandene Schaden beläuft sich auf ca.
156.000,-- Euro.
Für die ebenfalls durch die Zöllner ermittelte Nichtgewährung des
Pflegemindestlohns verhängte das Hauptzollamt Regensburg zudem ein Bußgeld in
Höhe von 20.000,-- Euro, für das die beiden Geschäftsleute, neben den
Verfahrenskosten, zusätzlich aufkommen müssen.
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Datum: 25.11.2019 - 11:55 Uhr
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