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Kontrollen an und auf der Autobahn - Ein LKW-Fahrer mit reichlich Restalkohol und ein Autofahrer, der nach der Kontrolle in der JVA landet

ID: 2253917

(ots) - Erneut fanden zwischen Sonntagabend und dem frühen
Montagmorgen Alkoholkontrollen der Autobahnpolizei Mittelhessen in Bezug auf die
Fahrtüchtigkeit von LKW-Fahrern statt. Während die meisten LKW-Fahrer nüchtern
waren, musste ein Fahrer aus Polen seinen LKW stehen lassen. Auch die Insassen
eines PKW gerieten ins Visier der Polizisten.

Mit dem Ende des Sonntagsfahrverbotes starten an jedem Sonntagabend ab 22 Uhr
viele LKW-Fahrer in die neue Woche. In den letzten Monaten verstärkte die
Polizei die Kontrollen der LKW-Fahrer zu diesem Zeitpunkt, um sicher zu gehen,
dass die Fahrer auch nüchtern ihre Fahrt antreten. Noch auf den Parkplätzen
entlang der Autobahnen kontrollierten sie daher die Mehrzahl der LKW-Fahrer vor
der Abfahrt. Darüber hinaus wurden LKW aus dem fließenden Verkehr herausgezogen,
um ihre Verkehrstüchtigkeit zu überprüfen. Auch am gestrigen Sonntagabend führte
die Autobahnpolizei auf den mittelhessichen Autobahnen und auf deren Parkplätzen
und Rastanlagen solche Kontrollen durch. Zwischen 21 und 01 Uhr überprüften sie
dabei insgesamt 43 Brummifahrer. Die meisten von ihnen waren nüchtern. Bei zwei
LKW-Fahrern zeigten die Atemalkoholmessgeräte Werte von 0,9 und 1,8 Promille an.
Dies war aber kein Problem, da die Fahrer ihre Fahrt noch nicht angetreten
hatten und auf dem Parkplatz Katzenfurt an der A45 standen. Ihnen wurde die
Weiterfahrt untersagt, bis sie wieder nüchtern waren.

Überraschenderweise völlig ohne erkennbare Ausfallerscheinungen war jedoch ein
LKW-Fahrer aus Polen unterwegs. Aus dem fließenden Verkehr heraus zogen ihn die
Polizisten gegen 22.40 Uhr an der Tank- und Rastanlage Wetterau Ost. Es stellte
sich heraus, dass der Fahrer ganz und gar nicht nüchtern war und das Thema
"Restalkohol" völlig unterschätzt hatte. Der 27-jährige Fahrer aus Polen
erklärte den Beamten, dass er von Freitagabend bis in die Nacht zum Sonntag




insgesamt drei Flaschen Wodka (0,75l) getrunken habe. Trotz allem konnte er kaum
glauben, dass ein Atemalkoholtest bei ihm einen Wert von 1,4 Promille anzeigte.
Er rechnete damit nüchtern zu sein. Seine Fahrt endete mit der Kontrolle, er
musste mit zur Blutentnahme. Zudem wurde sein Führerschein sichergestellt und er
musste eine Sicherheitsleistung von 300 Euro zahlen. Die Spedition für die er
fuhr, musste einen Ersatzfahrer mit der Zustellung der geladenen Waren auf dem
LKW beauftragen.

An der Autobahn kontrollierten die Polizisten zudem am frühen Montagmorgen,
gegen 05.20 Uhr, auf einem Pendlerparkplatz an der Anschlussstelle Butzbach
einen PKW, auf den die Beamten durch ein defektes Licht aufmerksam geworden
waren. Schnell stellte sich heraus, dass die Insassen allesamt keine
Unbescholtenen waren. Gegen zwei bulgarische Insassen lagen sogenannte
Aufenthaltsermittlungen vor. Dies bedeutet, dass durch eine Staatsanwaltschaft /
ein Gericht an sie Post in strafrechtlichen Angelegenheiten übersandt werden
soll, jedoch keine postalische Erreichbarkeit bekannt ist. Nach Feststellung
ihrer postalischen Erreichbarkeit, konnten sie ihres Weges ziehen. Gegen den
Fahrer selbst, einen 22-jährigen Osnabrücker lag jedoch zudem ein Haftbefehl
vor. Da er die ausstehende Geldsumme nicht zahlen konnte, wurde er in eine
Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Mit Kontrollen müssen Verkehrsteilnehmer zu jeder Tages- und Nachtzeit an jedem
Ort rechnen. Wer sich an die rechtlichen Vorgaben hält, hat dabei nichts zu
befürchten. Bei allen anderen wird die Polizei konsequent Ermittlungen
einleiten.

Sylvia Frech, Pressesprecherin

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Datum: 25.11.2019 - 12:30 Uhr
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