Aktion Radschlag - Ist Ihr Fahrrad wieder da?
(ots) - Kreis Gütersloh (MS) - Der Diebstahl des eigenen Fahrrades ist
ein großes Ärgernis. Ist Ihr Rad gestohlen worden, wird es bei der Polizei in
der Sachfahndungsdatei ausgeschrieben. Ist das Fahrrad darüber hinaus in der
Fahrradhalterdatei der Polizei Gütersloh registriert, kann es jederzeit dem
rechtmäßigen Besitzer zugeordnet werden. Haben Sie Ihr Fahrrad nicht nur bei der
Polizei, sondern auch bei Ihrer eventuell vorhandenen Versicherung als gestohlen
gemeldet, muss die Versicherung auch über ein wieder aufgefundenes Fahrrad in
Kenntnis gesetzt werden. Versäumen Sie diese Meldung, machen Sie sich unter
Umständen des versuchten Versicherungsbetruges (§263 StGB) strafbar. Haben Sie
das Fahrrad selbst wiedergefunden, haben sie ebenfalls die Pflicht, die Polizei
zu informieren. So können nicht nur Ihre Fahrraddaten aus der Sachfahndung
gelöscht werden, Sie laufen auch nicht Gefahr mit einem als gestohlen gemeldeten
Fahrrad zu fahren. So paradox es auch klingen mag, ist das Fahrrad noch zur
Fahndung ausgeschrieben, besitzen Sie im ersten Anschein ein gestohlenes
Fahrrad, obwohl Sie eigentlich der Eigentümer sind. Fahrraddiebstähle machen
einen Anteil von etwa 30 % an der Gesamtzahl aller Diebstahlsdelikte aus. Im
Jahr 2018 wurden im Kreis Gütersloh 2107 Fahrräder gestohlen. Diese Zahl möchte
die Polizei Gütersloh in Zukunft deutlich nach unten korrigieren. Mit der Aktion
"Radschlag" wollen wir nicht nur Verkehrsunfälle mit Beteiligung von
Fahrradfahrern sondern auch Fahrraddiebstähle bekämpfen.
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Datum: 25.11.2019 - 14:34 Uhr
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