(Enzkreis) Birkenfeld - Unfall mit nahezu zwei Promille verursacht
(ots) - Ein Sachschaden von mehreren tausend Euro ist die Bilanz eines
Verkehrsunfalls den ein 54-jähriger Golf-Fahrer mit nahezu zwei Promille am
Montagmorgen angerichtet hat.
Kurz nach 06.00 Uhr fuhr der Unfallverursacher mit seinem Fahrzeug auf der
Bundesstraße 294 von Pforzheim kommend in Richtung Birkenfeld. Vermutlich
aufgrund seiner alkoholischen Beeinflussung verlor der 54-jährige bei einem
Überholvorgang die Kontrolle über sein Fahrzeug und geriet ins Schleudern. In
der Folge prallte der Golf in Höhe der Einmündung zum Kirchweg, mit der rechten
Fahrzeugseite an einen Ampelmast. Der Pkw wird hierdurch total beschädigt.
Glücklicherweise blieb der Fahrer dabei unverletzt. Bei der Unfallaufnahme
schlug den Beamten des Polizeireviers Neuenbürg Alkoholgeruch entgegen, weshalb
der Unfallverursacher erst einmal eine Blutprobe und seinen Führerschein abgeben
musste. Wegen ausgelaufener Betriebsstoffe musste die Fahrbahn gereinigt werden.
Durch die Freiwillige Feuerwehr Birkenfeld wurde der Ampelmast vollständig
abgetrennt, da dieser drohte zu stürzten.
Marion Kaiser, Pressestelle
Polizeipräsidium Karlsruhe
Telefon: 0721 666 1111
E-Mail: karlsruhe.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110972/4450029
OTS: Polizeipräsidium Karlsruhe
Original-Content von: Polizeipräsidium Karlsruhe, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 25.11.2019 - 15:18 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2254248
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-KA
Stadt:
Enzkreis
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" (Enzkreis) Birkenfeld - Unfall mit nahezu zwei Promille verursacht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).