ProSOS

ProSOS - Portal fuer Sicherheit, Rettung und Schutz

 

Postpaket mit Muschel aus Thailand hat rechtliches Nachspiel Beschlagnahme beim Zollamt Pforzheim

ID: 2254530

(ots) - Die Beamten des Zollamts Pforzheim staunten am
vergangenen Mittwoch, den 20.11.2019, nicht schlecht als im Rahmen einer
Paketkontrolle eine Riesenmuschel zum Vorschein kam. Der im Raum Pforzheim
wohnende Empfänger hatte die Muschel beim Tauchen in Thailand entdeckt und sie
auf dem Postweg nach Deutschland versendet. Eine Einfuhrgenehmigung konnte der
Mann nicht vorlegen.

Die Rückfrage beim Bundesamt für Naturschutz ergab, dass Muscheln dieser Art
laut Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt sind.

"Der vorliegende Fall zeigt, dass das Thema Artenschutz noch immer nicht
ausreichend bei den Urlaubern angekommen ist", so Matthias Götz, Leiter des
Zollamts Pforzheim. "Nicht nur die Einfuhr in Deutschland ist verboten, viele
Länder stellen schon die Ausfuhr unter Strafe", so Götz weiter.

Den Einführer erwartet nun die Beschlagnahme der Muschel sowie ein
Bußgeldverfahren.

Reisende können sich bereits vor Beginn einer Reise per Smartphone, Tablet oder
Computer unter www.artenschutz-online.de informieren, welche Souvenirs nach
Deutschland eingeführt werden dürfen und was dabei zu beachten ist. Dort ist zum
Beispiel auch die Riesenmuschel aus Thailand gelistet.

Zusatzinformation:

Viele Tier- und Pflanzenarten sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom
Aussterben bedroht. Täglich sterben weltweit bis zu 150 Tier- und Pflanzenarten
aus. Der Raubbau an der Natur, aber auch Profitgier, sind die Hauptgründe für
das Artensterben. Der Zoll leistet durch seine Kontrollen einen wichtigen
Beitrag, die Artenvielfalt zu erhalten und die Tier- und Pflanzenwelt zu
bewahren. Seit 1976 ist das Washingtoner Artenschutzübereinkommen in Deutschland
gültig. Derzeit sind circa 5.800 wild lebende Tierarten und 30.000 Pflanzenarten
gelistet. Bei der Mitnahme von artengeschützten Tieren, Pflanzen oder daraus




hergestellten Gegenständen droht nicht nur die Beschlagnahme, sondern auch die
Verhängung einer Geldstrafe.

Artengeschützte Exemplare benötigen für die Zollabfertigung grundsätzlich
artenschutzrechtliche Genehmigungen. Dies gilt für die Einfuhr ebenso wie für
die Ausfuhr.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Karlsruhe
Stephanie Henig
Pressesprecherin
Telefon: 0721/3710-328
E-Mail: presse.hza-karlsruhe(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121249/4450454
OTS: Hauptzollamt Karlsruhe

Original-Content von: Hauptzollamt Karlsruhe, übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden   191126-1: Zwei Unfallbeteiligte flüchteten - Kerpen / Hürth  Rastatt, L 77a - Zwei Leichtverletzte nach Abbiegeunfall
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 26.11.2019 - 09:28 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2254530
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: HZA-KA
Stadt:

Karlsruhe,Pforzheim



Kategorie:

Polizeimeldungen



Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
" Postpaket mit Muschel aus Thailand hat rechtliches Nachspiel Beschlagnahme beim Zollamt Pforzheim"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Hauptzollamt Karlsruhe (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Hauptzollamt Karlsruhe