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Fahrer eines Elektro-Scooters verursacht Verkehrsunfall

ID: 2254684

(ots) - Am Montag, 25.11.2019, gegen 15:15 Uhr, hat sich auf
der Lange Straße, in Höhe der Einmündung zum Dahlienweg, ein Verkehrsunfall
zwischen einem E-Roller und einem VW Golf ereignet. Nach bisherigen
Kenntnisstand stand ein 42-jähriger Mann aus Beverungen mit seinem VW Golf im
Dahlienweg und beabsichtigte auf die Lange Straße einzufahren. Als er von rechts
einen Mann bemerkte, welcher sich mit seinem E-Roller auf dem Gehweg fahrend
näherte, blieb er stehen und wollte diesen passieren lassen. Beim Vorbeifahren
stieß der Rollerfahrer dann mit seinem Fahrzeug gegen die rechte Frontseite des
Golfs und beschädigte diesen. Der Fahrer des E-Rollers, ein 31-jähriger
Beverunger, blieb unverletzt. Bei der Unfallaufnahme stellten die eingesetzten
Polizeibeamten dann fest, dass der Fahrer des Rollers zur Unfallzeit
offensichtlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand, da er
drogentypische Ausfallerscheinungen zeigte. Aus diesem Grund wurde dem Mann im
weiteren Verlauf eine Blutprobe entnommen. Des Weiteren befand sich am
vorgefundenen Roller kein Versicherungskennzeichen, so dass der Verdacht
besteht, dass er den E-Scooter ohne gültigen Versicherungsschutz im öffentlichen
Verkehrsraum führte. Für Fahrer von E-Scootern besteht ein Mindestalter von 14
Jahren. Für diese E-Scooter muss eine Straßenzulassung/ Betriebserlaubnis
vorliegen und sie unterliegen der Versicherungspflicht. E-Scooter sind auf
Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen,
darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Das Fahren auf dem Gehweg, in der
Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung ist für E-Roller
verboten - außer das Befahren wird durch das Zusatzzeichen "E-Scooter frei"
erlaubt. Wichtig: Das Zusatzschild "Radfahrer frei" gilt hier nicht für die
Fahrer von Elektrotretrollern. Eine Helmpflicht besteht für Elektro-Tretroller




nicht - es ist aber empfehlenswert, sich mit einem Helm zu schützen. Weiter ist
zu beachten, dass auch Fahrten unter Alkohol und Drogen mit einem E-Roller
strafbare Handlungen sind und sie wie alle anderen Fahrten mit einem Fahrzeug
unter Einfluss von Alkohol und sonstigen Rauschmitteln entsprechend geahndet
werden./he

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37671 Höxter

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Datum: 26.11.2019 - 11:04 Uhr
Sprache: Deutsch
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