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Feuerwerkskörper: Zoll warnt vor den Gefahren

ID: 2255241

(ots) - Zu den Vorbereitungen zum Jahreswechsel gehört für viele
Menschen in Deutschland der Einkauf von Feuerwerk.

Der Verkauf von zugelassenen pyrotechnischen Gegenständen ist in Deutschland
einheitlich geregelt. Jedes Jahr stellt der Zoll jedoch spätestens im Dezember
fest, dass nicht zugelassene Feuerwerks- und Knallkörper, besonders aus Polen
und der Tschechischen Republik, mitgebracht werden.

Was viele nicht wissen: Für das Mitbringen von Feuerwerkskörpern aus
Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden die Bestimmungen zu Reisen aus
sogenannten Drittländern angewendet. Das bedeutet, dass innerhalb der
Europäischen Union nur zugelassene Feuerwerkskörper verbracht werden dürfen.

Die Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ist nach den Vorschriften
des Sprengstoffgesetzes verboten und strafbar. In diesen Fällen wird stets ein
Strafverfahren eingeleitet, die Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt.
Reisefreimengen werden hierbei nicht gewährt. Neben den zu erwartenden
strafrechtlichen Konsequenzen könnte beim Abbrennen des Feuerwerks auch noch
Gefahr für Leib und Leben bestehen.

"Auch in Postpaketen aus Tschechien findet der Zoll jedes Jahr nicht zugelassene
Feuerwerkskörper, die wir aus dem Verkehr ziehen", so Martina Stumpf,
Pressesprecherin des Hauptzollamts Nürnberg. "Diese sind als Gefahrgut vom
normalen Postversand ausgeschlossen und hätten so gar nicht versendet werden
dürfen".

Nicht zugelassene Feuerwerkskörper sind in allen Variationen und Mengen
erhältlich, äußerst gefährlich und mit extremen Risiken verbunden. Mangelhafte
Verarbeitung und die Verwendung von Industriesprengstoff können selbst bei
korrekter Anwendung zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen.

Das Hauptzollamt Nürnberg rät daher dringend, nur zugelassene Qualitätsprodukte
bei autorisierten Händlern zu kaufen und immer darauf zu achten, dass die BAM-




und CE-Zeichen nicht gefälscht sind.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter www.zoll.de.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Nürnberg
Pressesprecherin
Martina Stumpf
Telefon: 0911-9463-1118
E-Mail: presse.hza-nuernberg(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121257/4451473
OTS: Hauptzollamt Nürnberg

Original-Content von: Hauptzollamt Nürnberg, übermittelt durch news aktuell

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Datum: 27.11.2019 - 08:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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Nürnberg



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