Deutsche und französische Sicherheitsbehörden fahnden gemeinsam im Grenzraum
(ots) - Mit dem Ziel der
Bekämpfung der illegalen Migration, der grenzüberschreitenden Betäubungsmittel-,
Waffen- und Eigentumskriminalität, führten die Bundespolizeiinspektionen
Offenburg und Weil am Rhein gestern Nachmittag eine mehrstündige gemeinsame
Fahndungsaktion im grenznahen Raum zu Frankreich durch.
Zum Einsatz kam hierbei ein Hubschrauber der Bundespolizeifliegerstaffel aus
Oberschleißheim, der mobile Kontrolleinheiten im Rahmen dieser speziellen Art
von Schleierfahndung schnell und dynamisch zwischen den Kontrollstellen in den
Landkreisen Ortenaukreis und Rastatt sowie im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
transportierte.
Erstmals kam bei dieser Hubschraubersprungfahndung die im Herbst dieses Jahres
neu gegründete deutsch-französische Einsatzeinheit der Gendarmerie und der
Bundespolizei zum Einsatz. Diese ergänzt zukünftig bei grenzüberschreitenden
Einsatzmaßnahmen, Großveranstaltungen, Fußballeinsätzen oder
Demonstrationsgeschehen die bundespolizeilichen Aufgaben im Rahmen der
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.
Im Ergebnis konnten die Einsatzkräfte eine Vielzahl an Feststellungen tätigen.
Hervorzuheben ist die Festnahme eines 56-jährigen Franzosen bei einer Kontrolle
im Bereich der Staustufe in Iffezheim. Gegen ihn bestand ein Haftbefehl wegen
eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Da er die fällige Geldstrafe
nicht bezahlen konnte, wurde er zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe für 70
Tage ins Gefängnis gebracht.
Ein 35-jähriger Armenier wurde bei einer Kontrolle auf einem Parkplatz der B 28
bei Kehl angetroffen. Er konnte keinerlei Ausweispapiere vorlegen, die ihn zur
Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland berechtigen. Er musste nach Abschluss
der polizeilichen Maßnahmen zurück nach Frankreich und erhält zudem ein
mehrjähriges Einreiseverbot für Deutschland.
Vier Fahrzeugführer, die bei Kontrollen an den Grenzübergängen Neuried
Altenheim, Iffezheim sowie an der B 28 bei Kehl kontrolliert wurden, konnten
keine Fahrerlaubnis nachweisen und mussten ihre Fahrzeuge stehen lassen.
Bei Kontrollen an der B 28 bei Kehl sowie an der B 31 bei Freiburg/St. Georgen
wurden mehrere Personen wegen Verstößen gegen das Waffengesetz beanzeigt. Sie
hatten verbotene Einhandmesser und Teleskopschlagstöcke bei sich.
Weiter wurden insgesamt vier Personen festgestellt, die von Justizbehörden zum
Zwecke der Aufenthaltsermittlungen zur Fahndung ausgeschrieben waren.
Neben Kräften der Mobilen- Kontroll- und Überwachungseinheit der Bundespolizei
aus Freiburg sowie Beamten der Bundespolizeiinspektionen Offenburg und Weil am
Rhein sowie der Bundespolizeiabteilung Bad Bergzabern, beteiligten sich auch
Beamte des Polizeipräsidiums Freiburg sowie Beamte des Hauptzollamtes Lörrach
und Beamte der französischen Gendarmerie an der Fahndungsaktion.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Offenburg
Dieter Hutt
Telefon: 0781/9190-103
E-Mail: bpoli.offenburg.oea(at)polizei.bund.de
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Datum: 27.11.2019 - 11:13 Uhr
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Neuried/Altenheim/Iffezheim/Kehl/Freiburg/Neuenburg
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