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Trunkenheit im Straßenverkehr mit E-Scooter

ID: 2255646

(ots) - Ein 25-jähriger Troisdorfer war heute Nacht gegen 03.00 Uhr
mit einem unbeleuchteten Elektrokleinstfahrzeug (EKF) in Niederkassel-Rheidt
unterwegs. Als EKF werden unter anderem die E-Scooter bezeichnet, die offiziell
seit Sommer dieses Jahres auf deutschen Straßen unterwegs sind. Eine Troisdorfer
Streife hielt den 25-Jährigen an und kontrollierte ihn. Der junge Mann roch
deutlich nach Alkohol und ein Alkotest ergab einen Wert von rund 1,2 Promille.
Aufgrund seines Verhaltens hatten die Beamten den Verdacht, dass er neben
Alkohol auch Drogen konsumiert haben könnte. Ein Drogentest reagierte positiv
auf Amphetamine. Im Krankenhaus wurden dem Troisdorfer zwei Blutproben wegen des
Verdachts des Führens von Kraftfahrzeugen unter Alkohol- und Drogeneinfluss
entnommen. Zudem muss er sich noch für die Nutzung seines nicht für den
öffentlichen Straßenverkehr zugelassen E-Scooter verantworten. (Bi) Besonders
jetzt in der Vorweihnachtszeit bietet der Handel sehr preisgünstige E-Scooter
an, die oftmals keine Zulassung für die Straße haben. Für die Benutzung von EKF
gibt es klare Regeln: Hier die zusammengefassten rechtlichen Regeln zur Nutzung
eines Elektrokleinstfahrzeugs (EKF): -EKF-Nutzung ab 14 Jahren, -Nutzung durch
maximal eine Person, -keine Fahrerlaubnis- oder Prüfbescheinigungspflicht, -
keine Helmpflicht, -Fahrt unter Alkohol- und/ oder Drogeneinfluss kann zum
Entzug der Fahrerlaubnis führen! Da EKF laut § 1 eKFV als Kraftfahrzeuge
definiert werden, gelten für die Führer von EKF, die entsprechenden Alkohol- und
Betäubungsmittelgrenzwerte für Kraftfahrzeugführer. Für Fahranfänger gilt im
Rahmen der Probezeit der ausdrückliche 0,00 Promillewert! -maximale
Höchstgeschwindigkeit: 20 km/ h, -Versicherungspflicht mit
Versicherungsplakette und Sicherheitshologramm nach § 29a FZV, eigene
Kfz-Versicherung notwendig, private Haftpflicht ist ungültig, -




Betriebserlaubnis (ABE, Einzelgutachten) und Fabrikschild erforderlich
(Fahrzeugtyp "Elektrokleinstfahrzeug", FIN, Höchstgeschwindigkeit und
Genehmigungsnummer der BE), -technische Ausstattung: zwei voneinander
unabhängige Bremsen (Vorder- und Hinterbremse), Beleuchtung und Reflektoren
(auch abnehmbar), Klingelvorrichtung. -Nutzung von Radwegen, bei fehlendem
Radweg ist die Fahrbahn zu nutzen, die Gehwegnutzung ist verboten -
Zusatzzeichen "Radverkehr frei" berechtigt nicht zum Befahren von Gehwegen oder
Fußgängerzonen, -Für E-Scooter freigegebene Verkehrsflächen können mit neuem
Verkehrszeichen markiert werden: "EKF frei", -Einbahnstraße: Fahrt entgegen der
Fahrtrichtung möglich wie bei Radfahrenden mit Beschilderung, -Rechtsfahrgebot,
-hintereinander fahren und nicht nebeneinander, -Handzeichen, Abbiegevorgang
frühzeitig durch Handzeichen anzeigen, -keine Anhänger und kein freihändiges
Fahren, -Handy und Smartphone-Verbot (Ausnahme: Smartphone Vorrichtung), -
Fahrt unter Alkohol- und/ oder Drogeneinfluss kann zum Entzug der Fahrerlaubnis
führen, es gelten die Promille-Grenzen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen, -
Park- und Abstellflächen: es gilt niemanden zu behindern. -Die komplette
Verordnung zum Nachlesen: https://www.dvr.de/verkehrsrecht/ekfv/1-15.html Die
Polizei empfiehlt für Ihre Sicherheit: -Tragen Sie Helm und Protektoren,
zusätzlich werden Warnwesten und insgesamt helle Kleidung und Reflektoren zur
guten Erkennbarkeit empfohlen, -Lassen Sie sich nicht durch Handy oder
Kopfhörer ablenken, auch wenn eine Smartphonehalterung (Leihroller) vorhanden
ist, -Denken Sie daran, es fehlt an jeglicher Knautschzone! Lassen Sie sich
nicht ablenken und achten sie auf den Straßenverkehr. Im Falle eines Unfalls,
können Sie potentiell schwere Folgen davontragen. -Achten Sie auf
Fahrbahnunebenheiten, die E-Roller besitzen überwiegend keine Dämpfung, so dass
jede Unebenheit spürbar ist und zu einem Gleichgewichtsverlust führen kann! -
Nutzen Sie die Möglichkeit, das Fahren mit dem EKF vor der Nutzung im
öffentlichen Straßenverkehr auf einer "privaten" Verkehrsfläche zu üben -Nehmen
Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer und fahren Sie vorausschauend. -
Beharren Sie nicht auf Ihr Recht. -Fahren Sie insgesamt umsichtig und
vorsichtig. (Polizei Bonn)

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Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
Pressestelle

Telefon: 02241/541-2222
E-Mail: pressestelle(at)polizei-rhein-sieg.de

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Datum: 27.11.2019 - 12:59 Uhr
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