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Im Hauptbahnhof ausgerastet / 20-Jähriger festgenommen und der Hauptverhandlungshaft zugeführt

ID: 2255864

(ots) - Ein 20-Jähriger ist Dienstagmittag im Hauptbahnhof
Oldenburg ausgerastet. Der Mann tritt strafrechtlich immer wieder in
Erscheinung. Ein Gericht ordnete jetzt die Hauptverhandlungshaft an.

Obwohl gegen den polizeibekannten 20-Jährigen ein gültiges Hausverbot der
Deutschen Bahn AG für den Hauptbahnhof Oldenburg besteht, hatte der junge Mann
gestern Mittag die Bahnhofsmission aufgesucht. Dort geriet der Mann mit seiner
zufällig anwesenden Ex-Freundin in Streit und beleidigte sie vulgär. Ein
Mitarbeiter der Bahnhofsmission stellte sich schützend vor die Frau und forderte
den 20-Jährigen zum Verlassen des Bahnhofes auf. Jetzt drohte er dem Mitarbeiter
und beleidigte diesen. Trotzdem gelang es ihm den 20-Jährigen vor die Tür der
Bahnhofsmission zu setzen. Daraufhin schleuderte der aufbrausende 20-Jährige
sein Fahrrad gegen eine Glasscheibe der Einrichtung und trat gegen die
Eingangstür, ehe er davonlief. Hinzugerufene Beamte der Bundespolizisten konnten
den 20-Jährigen noch in Bahnhofsnähe feststellen.

Neben weiterer Delikte, ist der Mann ist auch für den tätlichen Angriff auf
einen Beamten der Bundespolizei vom 19. November 2019 verantwortlich. Siehe dazu
auch die Pressemitteilung der Polizeiinspektion Oldenburg - Stadt / Ammerland:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/68440/4444935

Nach Sachvortrag durch die Bundespolizei entschied die zuständige
Staatsanwaltschaft Oldenburg auf Festnahme des 20-Jährigen zur Durchführung
eines beschleunigten Strafverfahrens. Das Amtsgericht ordnete heute an, dass der
Mann die Zeit bis zur Hauptverhandlung in Haft verbringt. In der kommenden Woche
soll dann die Entscheidung über das Strafmaß fallen.

Das sogenannte beschleunigte Verfahren ist eine besondere Form des
Strafverfahrens und hat den Vorteil, dass einfache Fälle schneller abgeschlossen
werden können und die Strafe unmittelbar "auf dem Fuße" folgt. Es kommt häufig




bei einfach gelagerten Sachverhalten zur Anwendung, wenn neben einer klaren
Beweislage ein dringender Tatverdacht besteht und der Täter ohne festen Wohnsitz
ist.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim
Pressesprecher
Ralf Löning
Mobil: 01520 - 9054933
E-Mail: bpoli.badbentheim.presse(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_nord

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70276/4452380
OTS: Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 27.11.2019 - 15:22 Uhr
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Ansprechpartner: BPOL-BadBentheim
Stadt:

Oldenburg (Oldb.)



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