Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Konstanz und des Polizeipräsidiums Konstanz vom 27.11.2019 Obduktion soll Todesursache klären
(ots) - Als ein 56-jähriger Mann am Dienstagvormittag aus dem Gewahrsam
beim Polizeirevier in Singen entlassen werden sollte, gelang es dem
Wohnsitzlosen nicht, aufzustehen. Da er sich unwohl fühlte, verständigten die
Beamten den Rettungsdienst. Beim Eintreffen des Notarztes hatte der 56-Jährige
bereits das Bewusstsein verloren und verstarb trotz sofortiger
Reanimationsmaßnahmen. Der Mann war bereits am Montagvormittag der Bundespolizei
am Bahnhof aufgefallen und aufgrund seines alkoholisierten Zustandes vom
Rettungsdienst ins Krankenhaus gebracht worden. Nachdem dort keine Notwendigkeit
einer ärztlichen Behandlung festgestellt wurde, ist er der Landespolizei
übergeben worden, die den 56-Jährigen am Nachmittag wieder aus dem Gewahrsam
entließ. Als Passanten wenig später den Mann auf einem Gehweg sitzend und
Alkohol trinkend antrafen, wurde der Wohnsitzlose erneut von Beamten des
Polizeireviers ins Krankenhaus und nach ärztlicher Feststellung seiner
Gewahrsamsfähigkeit zur Dienststelle gebracht, wo er auf richterliche Anordnung
die Nacht in der Ausnüchterungszelle verbrachte. Dabei wurden die
vorgeschriebenen Kontrollen durch die diensthabenden Polizisten ordnungsgemäß
durchgeführt. Zur Klärung der genauen Todesursache wurde auf Antrag der
Staatsanwaltschaft beim zuständigen Amtsgericht eine Obduktion beantragt.
Erster Staatsanwalt Andreas Mathy, Tel. 07531/280-2063
Erster Polizeihauptkommissar Markus Sauter, Tel. 07531/995-1010
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Konstanz
Telefon: 07531 995-0
E-Mail: konstanz.pp(at)polizei.bwl.de
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Datum: 27.11.2019 - 15:52 Uhr
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